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Auszug - Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden", Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme "Urberach -Nord" Beschluss des "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts" (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch  

 
 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0089/19 Stadtumbau in Hessen/ Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden", Zukunft Stadtgrün/ Gesamtmaßnahme "Urberach -Nord"
Beschluss des "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts" (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-1701
Federführend:Fachbereich 6   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Tagesordnungspunkte TOP 13 bis TOP 15 werden gemeinsam aufgerufen.

rgermeister Kern erläutert einführend das im Rahmen der Städtebauförderprogramme Stadtumbau in Hessen durchgeführte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sowie die geplanten Gebietsabgrenzungen für die beiden Fördergebiete.

Im Anschluss lässt der Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann über die Tagesordnungspunkte 13, 14 und 15 ohne Aussprache abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahmen „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) und „Urberach-Nord“ (Zukunft Stadtgrün) vom April 2019 sowie den darin beschriebenen Einzelmaßnahmen einschließlich Kosten- und Finanzierungsübersicht besteht Einverständnis.

 

  1. Mit der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange besteht Einverständnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) gemäß § 171 b Abs.2 Baugesetzbuch i.V.m. Punkt 5.3 der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung" (RiLiSE) vom 02.10.2017.

 

Über die in den betreffenden Haushaltsjahren bereitzustellenden Finanzmittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

 

Die jährliche Antragstellung beim Fördermittelgeber erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Magistrats.

 

Das ergänzte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einschließlich aller erforderlichen Beschlüsse ist dem Fördermittelgeber fristgerecht bis zum 14.06.2019 zu übergeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (12), AL/Die Grünen (8), SPD (5), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/