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Vorlage - VO/0091/19  

 
 
Betreff: Änderung der Entwässerungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
02.05.2019 
27. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.05.2019 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
GebührenNeuSoWaZae PDF-Dokument
Synopse-Neu-EntwässerungsS PDF-Dokument
702-05EWS-2.Änderung (002) PDF-Dokument

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Sachverhalt:

 

Mit dieser Vorlage soll die Entwässerungssatzung (EWS) an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst werden.

 

Anlass ist, dass der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg (ZVG Dieburg) im Auftrag der Stadt Rödermark die Kanalbenutzungsgebühren und die Gebühren für Niederschlagswasser berechnet und einzieht. Im Rahmen eines Rechtsfalles mit einem Kunden wurde festgestellt, dass in der Entwässerungssatzung nicht erwähnt ist, dass der ZVG Dieburg mit dem Einzug der Gebühren beauftragt ist.

 

Gemäß §6a Abs. 3 HessKAG bedarf die Abrechnung der Abwassergebühren einer konkreten Regelung in der zugrundeliegenden Satzung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.

 

§6a Abs. 3 HessKAG lautet wie folgt:

 

„Die Gemeinden und Landkreise können in ihren Gebühren-und Beitragssatzungen bestimmen, dass die Ermittlung von Berechnungsgrundlagen, die Abgabenberechnung, die Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden, sowie die Entgegennahme der zu entrichtenden Abgaben von einem Dritten wahrgenommen werden. Der Dritte darf nur beauftragt werden, wenn die ordnungsgemäße Erledigung und Prüfung nach den für die Gemeinden und Landkreise geltenden Vorschriften gewährleistet ist.“

 

Zur Erläuterung aller Änderungen befindet sich eine Synopse im Anhang, in der die aktuelle EWS, die geplante Änderung der EWS und der dazu gehörigen Erläuterung dargestellt werden.

 

Im Zuge der Änderung der EWS, sollen auch die Verwaltungsgebühren für private Wasser- und Abwasserzähler angepasst werden. Die Gebühr für das Ablesen eines neuen Zählers soll von 10,00€ auf 25,00€ angehoben werden. Für die Zwischenablesungen der Zähler soll die Gebühr von 15,00€ ebenfalls auf 25,00€ angehoben werden.

 

Im Anhang findet sich eine Aufstellung mit den Gebühren von umliegenden Gemeinden und den aktuellen Gebühren in Rödermark, sowie eine Zusammenstellung des Aufwandes für die Verwaltung und die Verplombung bei dem Kunden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Entwässerungs-satzung der Stadt Rödermark gemäß dem vorliegenden Entwurf.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

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Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GebührenNeuSoWaZae (72 KB) PDF-Dokument (38 KB)    
Anlage 2 2 Synopse-Neu-EntwässerungsS (76 KB) PDF-Dokument (279 KB)    
Anlage 3 3 702-05EWS-2.Änderung (002) (26 KB) PDF-Dokument (87 KB)