Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Rödermark beträgt die Anzahl der Stadträte neun. Die Stelle des Ersten Stadtrates/ der Ersten Stadträtin wird hauptamtlich verwaltet.
Die Amtszeit des Ersten Stadtrates Rotter endet mit Ablauf des 30.06.2019. Die Stelle des Ersten Stadtrates/der Ersten Stadträtin ist deshalb ab dem 01.07.2019 neu zu besetzen.
Gemäß § 42 Absatz 2 HGO ist die Wahl der/des Ersten Stadträtin/Stadtrates durch einen Ausschuss des Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten. Die Anzahl der Ausschussmitglieder sollte analog zu den bestehenden Ausschüssen auf 11 festgesetzt werden. Zur Besetzung des Ausschusses wird das Benennungs-verfahren vorgeschlagen. Beschlussvorschlag:
Die Neuwahl der/des Ersten Stadträtin/Stadtrates soll am 18. Juni 2019 durchführt werden.
Zur Vorbereitung der Wahl wird gemäß § 42 Absatz 2 HGO ein Wahlvorbereitungs-ausschuss eingesetzt. Die Anzahl der Ausschussmitglieder beträgt 11. Es gilt das Benennungsverfahren.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nei
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||