Anfrage:
1) Wie wurde die von der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2012 einstimmig beschlossene Maßgabe: „Frei zugängliche Toiletten zu den Öffnungszeiten“ im Kaufvertrag zum ehemaligen Empfangsgebäude am Bahnhof in Ober-Roden vertraglich wortgenau festgeschrieben bzw. formuliert? Es wird um Vorlage bzw. Zitierung des entsprechenden Vertragspassus gebeten.
2) Ist mit der Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im Bahnhofsgebäude Ober-Roden gemäß dem genannten Stadtverordnetenbeschluss (VO/0313/12) zu rechnen und wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
3) Sollte es nicht (mehr) zur Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im Bahnhofsgebäude Ober-Roden kommen: Inwieweit hat sich die Planung für das ehemalige Empfangsgebäude in baulicher Hinsicht mit Blick auf den Ergänzungsbeschluss vom 07.05.2013 bezüglich der „kleinen Treppe für die der Öffentlichkeit zugänglichen Toiletten“ geändert?