Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Offenbach Post vom 07.09.2019 war („Notizbuch der Woche“) in Bezug auf das Bahnhofsgebäude bzw. Bahnhofsgelände in Ober-Roden zu entnehmen: „[...] Auf die öffentlich zugänglichen Toiletten warten die Bürger noch heute: Ihr Bau sei im Vertrag nicht eindeutig formuliert gewesen – sagt der Investor [...]“.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 07.12.2012 einstimmig (VO/0313/12) beschlossen, dass der Verkauf des Empfangsgebäudes des Bahnhof Ober-Roden unter anderem mit den folgenden Maßgaben erfolgt:
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2013 mit Stimmenmehrheit eine Ergänzung (VO/0089/13) des vorstehend genannten Beschlusses vom 07.12.2012 beschlossen. Im Sachverhalt dieses Beschlusses heißt es: „[...] beantragt die Zuteilung einer zusätzlichen Teilfläche von ca. 35 qm südlich des Bahnhofsgebäudes. Nach der derzeitigen Planung wird dieser Eingang mit der kleinen Treppe für die der Öffentlichkeit zugänglichen Toiletten benötigt [...]“. Anfrage:
1) Wie wurde die von der Stadtverordnetenversammlung am 07.12.2012 einstimmig beschlossene Maßgabe: „Frei zugängliche Toiletten zu den Öffnungszeiten“ im Kaufvertrag zum ehemaligen Empfangsgebäude am Bahnhof in Ober-Roden vertraglich wortgenau festgeschrieben bzw. formuliert? Es wird um Vorlage bzw. Zitierung des entsprechenden Vertragspassus gebeten. 2) Ist mit der Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im Bahnhofsgebäude Ober-Roden gemäß dem genannten Stadtverordnetenbeschluss (VO/0313/12) zu rechnen und wenn ja, wann und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? 3) Sollte es nicht (mehr) zur Einrichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im Bahnhofsgebäude Ober-Roden kommen: Inwieweit hat sich die Planung für das ehemalige Empfangsgebäude in baulicher Hinsicht mit Blick auf den Ergänzungsbeschluss vom 07.05.2013 bezüglich der „kleinen Treppe für die der Öffentlichkeit zugänglichen Toiletten“ geändert?
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