Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Rödermark ist seit dem Jahr 2013 und somit bereits im sechsten Jahr unter dem Schutzschirm des Landes Hessen. Bisher konnten die mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarten Ziele, im Wesentlichen die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses, erreicht werden.
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutzschirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen und den voraussichtlichen Stand des ordentlichen Ergebnisses, hochgerechnet auf das Jahresende, zu berichten haben. Zum 31.08.2019 ist über das erste Halbjahr 2019 zu berichten.
Die Anlage bildet den Zielerreichungsgrad des bisherigen Konsolidierungszeitraums ab (zum Stand 17.07.2019).
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2019 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann. Das ordentliche Ergebnis ist nach aktueller Hochrechnung, wie bereits in 2017 und 2018, auch im Haushaltsjahr 2019 ausgeglichen (48.076 €). Somit wäre der Haushaltsausgleich bereits im dritten Jahr erreicht. Dies führt dazu, dass die Stadt Rödermark bereits ein Jahr früher aus dem Schutzschirmvertrag entlassen werden könnte, sofern das ordentliche Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2019 mindestens ausgeglichen ist.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zum Entschuldungsfonds für das erste Halbjahr 2019 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________
Anlagen Bericht zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspfades
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