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Sachverhalt/Begründung:
Östlich des bestehenden Hotels „Odenwaldblick“ im Stadtteil Bulau ist durch den Eigentümer eine Hotelerweiterung in Form eines zusätzlichen Gebäudetrakts vorgesehen. Durch den Neubau soll der gesamte Hotelstandort langfristig gesichert und ein attraktives Angebot geschaffen werden. Vorgesehen ist ein Neubau mit drei sichtbaren Vollgeschossen, einem Staffelgeschoss (Nicht-Vollgeschoss) mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung sowie eine teilweise Unterkellerung insbesondere für Technik- und Abstellräume. Nach Süden hin ist die Errichtung einer Terrasse geplant. Nördlich des geplanten Gebäudes soll für das bestehende Hotel sowie den Neubau eine gemeinsame Stellplatzanlage entstehen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2017 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben geschaffen werden. Der Vorhaben-/ und Erschließungsplan mit der Darstellung des konkreten Vorhabens wird dabei Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Innerhalb des Durchführungsvertrags verpflichtet sich der Vorhabenträger darüber hinaus zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Gemäß den Bestimmungen des § 12 BauGB sind alle Kosten, die mit dem Bauleitplanverfahren sowie der Realisierung des Vorhabens verbunden sind, durch den Vorhabenträger zu tragen.
Im Zeitraum vom 27.04. bis 15.05.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern. Die eingegangenen Äußerungen einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen, kann das Bebauungsplanverfahren mit der öffentlichen Auslegung bzw. mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fortgesetzt werden. Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.05.2019 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan
2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob und inwieweit der naturschutzrechtliche Ausgleich innerhalb der Gemarkung der Stadt Rödermark realisiert werden kann.
3. Die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfs „Erweiterung Hotel Odenwaldblick“ wird aufden Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_Entwurf_B35_März_2019 Anlage_02_Entwurf_Begründung_B35_März_2019 Anlage_03_Entwurf_Umweltbericht_März_2019 Anlage_04_Bestandskarte Anlage_05_EuA-Bilanzierung Anlage_06_Artenschutz Anlage_07_Lärm Anlage_08_Verkehr
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