Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Es handelt sich bei der erhöhten Gewerbesteuerumlage, welche die Gemeinden abzuführen haben, um eine bundesgesetzliche Regelung, welche zum 31.12.2019 auslaufen wird. Der Bundesgesetzgeber hat somit in der Neufassung des § 6 GFRG eine klare Regelung zu Gunsten der Kommunen zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden getroffen. Es war und ist der Wunsch der Hessischen Landesregierung, dass es hierzu einer Anschlussregelung bedarf, die aber seitens des Bundes nicht erfolgt ist. Mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Programm „Starke Heimat Hessen“ hat das Land Hessen eine eigene Anschlussregelung vorgestellt, welche nicht im Interesse der Städte und Gemeinden ist und einen Zugriff durch das Land auf die frei werdenden gemeindlichen Mittel ermöglichen soll. Dies bedeutet somit eine neue landesgesetzliche Regelung, welche gravierend in die kommunale Selbstverwaltung bzw. Selbstverantwortung eingreift. Dies kann von den Städten und Gemeinden nicht akzeptiert werden. Das Land Hessen hat mit den bestehenden Umlage- und Finanzausgleichssystemen genügend Grundlagen geschaffen, um Aufgaben der Städte und Gemeinden solidarisch sowie in der Fläche zu finanzieren. Hierzu bedarf es keiner neuen zusätzlichen Umlage. Mit der neuen gesetzlichen Landesumlegung werden von den 400 Millionen Euro 50 % für Einzelmaßnahmen vorgesehen. Somit verbleibt entgegen gemachter Zusagen nur noch ein Teil des Geldes in den Kommunen. Es ist nicht Aufgabe oder Zuständigkeit der Kommunen, sich finanziell an allgemeinen Krankenhausinvestitionen zu beteiligen oder Verwaltungskräfte im Schulbereich zu finanzieren. Es erfolgt mit dieser Vorgehensweise eine Zweckentfremdung originär kommunaler Finanzmittel durch das Land, was ebenfalls abzulehnen ist.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
1.) Die Stadt Rödermark lehnt das geplante Gesetz „Starke Heimat Hessen“ der Hessischen Landesregierung nachdrücklich ab. 2.) Die Stadt Rödermark fordert das Land Hessen auf, die zum Jahresende 2019 auslaufende bundesgesetzliche Regelung für die erhöhte Gewerbesteuerumlage nicht durch eine neue, verfassungsrechtlich erheblich bedenkliche, „Heimatumlage“ des Landes Hessen zu ersetzen, sondern die frei werden Mittel zu 100 % bei den Städten und Gemeinden zu belassen. 3.) Es handelt sich bei der Gewerbesteuer um eine originäre gemeindliche Steuer, die den Städten und Gemeinden zu belassen ist zur Finanzierung der Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Die Finanzierung von Aufgaben von Gemeindeverbänden mit Mitteln aus der Gewerbesteuerumlage ist rechtlich höchst bedenklich und nicht systemkonform.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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