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Vorlage - FWR/0199/19  

 
 
Betreff: Versickerung Oberflächenwasser und Gründächer
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
25.09.2019 
28. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
27.11.2019 
30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.09.2019 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.10.2019 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
10.12.2019 
29. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.11.2019 
32. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Die heißen Sommer 2018/19 hatten starke Auswirkungen auf die Natur – der Wald leidet. Es hat aber auch enorme Auswirkung auf den Grundwasserspiegel, d.h. unsere langfristige Versorgung mit Trinkwasser. Regenwasser versickert normalerweise an Ort und Stelle in den Untergrund und ist der Teil des natürlichen Wasserkreislaufes, der wesentlich zur Neubildung von Grundwasser beiträgt.

In den meisten bebauten oder flächenhaft versiegelten Gebieten gelangt das Niederschlagswasser heute nur noch teilweise auf natürlichem Wege in den Wasserkreislauf, da es zu einem erheblichen Anteil über die Kanalisation abgeleitet wird. Welche Möglichkeiten haben wir in Rödermark, um langfristig die Versorgung mit Wasser zu unterstützen.

Fakt ist: es läuft zu viel Regenwasser in den Kanal, statt es versickern zu lassen. Im Rahmen der Bauleitplanung für neue Wohn– und Gewerbegebiete ist die Versickerung von Niederschlag grundsätzlich zu prüfen und wenn es machbar ist, vorzugeben. Gegebenenfalls sind entsprechende Flächen zur zentralen Versickerung vorzusehen. Ziel muss es daher sein, die Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die oberflächig abfließenden Wassermengen zu reduzieren und den Grundwasserhaushalt möglichst wenig zu beeinträchtigen.

 Die Versickerung von Regenwasser hat viele Vorteile:

 

  Entlastung des Kanalnetzes

  Geringere Gewässerbelastung

  Schaffung von naturnahen Lebensräumen

  Bessere Reinigungsleistung der Kläranlage

  Verbesserung der Grundwasserneubildung

 

Des Weiteren sollten in zukünftigen Baugebieten verstärkt Gründächer zum Einsatz kommen. Häufig werden Garagen mit Flachdächern hergestellt. Bei zukünftigen Neubauten von Garagen sollten Gründächer vorgeschrieben werden. Inzwischen gibt es auch Verfahren um Gründächer mit üblichen Dachneigungen zu erstellen. In Nieder-Roden wird zur Zeit ein solches Haus gebaut. Die Herstellung solcher Gebäude sollten unbedingt gefördert werden.

 

Vorteile von Gründächern:

  Vergrößerung des Lebensraumes für Pflanzen und Tierwelt

  Verbesserung des Mikroklimas/Stadtklimas

  Bindung von Staub und Schadstoffen

  Regenwasserrückhaltung

  Stadt und Landschaftsbild

  Ökologische Ausgleichsfläche

  Schutz der Dachabdichtung

  rmminderung

  rmedämmung

  Hitzeabschirmung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. Im Rahmen der Bauleitplanung für neue Wohn– und Gewerbegebiete ist die Versickerung von Niederschlag grundsätzlich zu prüfen und wenn es machbar ist, vorzugeben.
  2. Zu prüfen, welche Förderung für die Erstellung von Versickerungen auf bebauten Grundstücken geschaffen werden können.
  3. Zu prüfen, ob bei zukünftigen Neubauten von Flachdächern, besonders Garagen, Gründächer vorgeschrieben werden können.
  4. Dafür zu sorgen, dass bei allen Grundstücken die vorgeschriebenen nicht zu versiegelnden Flächen eingehalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: