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Vorlage - FDP/0206/19  

 
 
Betreff: Sachstand: Babenhäuser Straße - Zuschuss des Landes
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
15.10.2019 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Stavo20191015-TOP3_1-AnfrageFDP-BabenhaeuserStr  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Die Babenhäuser Straße gehört zu den vom Hessischen Rechnungshof beanstandeten drei Straßen in Rödermark. Der Rechnungshof drohte der Stadt Rödermark damit, Zuschüsse zur Sanierung in Höhe von 1,2 Mio. € zurückzufordern. Bei der Odenwaldstraße und der Freiherr-vom-Stein-Straße ist die Stadt der Aufforderung augenscheinlich größtenteils nachgekommen. Damit wurde wohl die aktuelle Rückforderung vom Hessischen Rechnungshof auf knapp 300.000 Euro gesenkt. Bei der Babenhäuser Straße (30er Zone) besteht die Rückforderung offensichtlich weiterhin. Um die knapp 300.000 Euro nicht zurückzahlen zu müssen, hat die Stadt Rödermark 2015 einen Kompromiss geschlossen: Die Babenhäuser Straße wird Vorfahrtstraße und die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzt (Quelle: OP-Online 13.10.20151).

Am 01.12.2016 konnte man in der Online-Ausgabe der Offenbach Post2 lesen, dass die Stadt an der alten Regelung nun doch festhalten will (30er Zone) und es ggf. auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen will.

 

Die FDP hat zu diesem Themenkomplex bereits mehrfach (FDP/0092/17, FDP/0210/17 und FDP/0019/18) angefragt und nicht zuletzt wegen der finanziellen Brisanz der Sache um eine regelmäßige sowieunaufgeforderte Unterrichtung der STAVO über den jeweils aktuellen Sachstand gebeten.

 

1 https://www.op-online.de/region/roedermark/stadt-muss-schilderwald-aufforsten-5634782.html

2 https://www.op-online.de/region/roedermark/stadt-muss-schilderwald-aufforsten-5634782.html

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Anfrage:

 

1) Wie ist der aktuelle, praktische und – vor allem – juristische Sachstand bei der Babenhäuser Straße in Bezug auf die Zuschüsse des Landes Hessen sowie deren Rückforderung?

2) Mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) ist mit aktuellem (10/2019) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen zu rechnen?

3) Wann ist mit einer abschließenden und verbindlichen Entscheidung in der Sache zu rechnen?