Bürgerinformationssystem

Auszug - Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach  

 
 
28. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0196/19 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-11
Federführend:Fachbereich 6   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Die Vorlage wird vereinbarungsgemäß ohne Aussprache abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach im Wortlaut des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs vom 05.09.2019.


Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (15), AL/Die Grüne (9), SPD (3), FWR (4), FDP (4)

Ablehnung:/

Enthaltung:/