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Die Vorlage wird vereinbarungsgemäß ohne Aussprache abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in einem Teilbereich des Ortskerns Urberach im Wortlaut des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfs vom 05.09.2019. Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (15), AL/Die Grüne (9), SPD (3), FWR (4), FDP (4) Ablehnung:/ Enthaltung:/ |
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