Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.
Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde vom Rechnungs-prüfungsamt geprüft und am 17. Juli 2019 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Jahresergebnis 2018 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 96.343,82 € (Plan 6.877,23 €) auf. Aufgrund des positiven Ergebnisses kann die Stadt Rödermark die Verpflichtungen aus dem Schutzschirmvertrag weiterhin erfüllen und, ein positives ordentliches Ergebnis vorausgesetzt, bereits mit dem Jahresabschluss 2019, also ein Jahr eher als vertraglich vereinbart, aus dem Schutzschirmvertrag entlassen werden
Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von 641.053,49 € (Plan 83.948,48 €).
Der Gesamtgewinn beträgt 737.397,31 € (Plan 90.825,71 €).
Wesentliche Veränderungen ergeben sich in den Bilanzpositionen der Passivseite.
Mit Teilnahme am Entschuldungsprogramm der Abteilung II der HESSENKASSE wurde der Stadt Rödermark eine Kassenkreditentschuldung in Höhe von 27.900.000 Euro zum 17.09.2018 gewährt. Hier ist ein Eigenanteil in Höhe von 13.950.000 Euro (50%) zu leisten. Die Regelung der Hessenkasse (Finanzplanungserlass 2019) sieht vor, dass die zweite Hälfte in Höhe von 13.950.000 Euro gegen die ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre zu verrechnen ist.
Des Weiteren ermöglicht die Vorschrift des § 25 Abs. 3 Satz 2 GemHVO den Kommunen einmalig zum Jahresabschluss 2018 die sogenannte „Resettaste“ zu drücken. Dies bedeutet, dass bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2018 entstandene Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis mit dem Eigenkapital verrechnet werden können.
Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 31.926.382,82 Verrechnung Hessenkasse -13.950.000,00 Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren -9.124.382,58 Summe Ergebnisverwendung 8.852.000,24
Ergebnisverwendung aus Vorjahren 8.852.000,24 Ordentliches Ergebnis 2018 -96.343,82 Außerordentliches Ergebnis 2018 -641.053,49 Summe der zu verrechnenden Fehlbeträge 8.114.602,93
Der Fehlbetrag wird zum 31.12.2018 mit der Nettoposition verrechnet, so dass die Ergebnisverwendung mit Null Euro ausgewiesen wird. Aufgrund der Entschuldung erhöht sich das Eigenkapital auf 74.441.250,68 € (Vorjahr 59.753.853,37 €). Mit der Teilnahme am Entschuldungsprogramm konnten auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wesentlich verringert werden. Die Kassenkredite aus dem Vorjahr in Höhe von 31.000.000 € wurde komplett abgelöst (27.900.000 Hessenkasse; 3.100.000 € aus Eigenmitteln). Der zu leistende Eigenanteil in Höhe von 13.950.000 € (50%) wird unter der Position sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
In den Jahren, in denen die Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, ist es zur periodengerechten Darstellung der Kreis- und Schulumlage erforderlich, Rückstellungen zu bilden, da der Zahlbetrag der Umlagen nach dem Steueraufkommen der Vorjahre berechnet wird. Die Berechnung für den Jahresabschluss 2018 hat ergeben, dass eine Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe von 643.178,00 Euro zu erfolgen hat.
Wesentliche Veränderungen in der Finanzrechnung ergeben sie wie folgt:
Der Investitionsbereich verzeichnet einen Fehlbetrag in Höhe von 2.293 T€. Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit wurden für folgende Maßnahmen Darlehen in Höhe von 1.806 T€ aufgenommen:
Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug 200 T€ Straßensanierung Am Schwimmbad 383 T€ Straßensanierung Schömbsstraße 23 T€ Refinanzierung Erwerb der Kulturhalle 1.200 T€ (Die Maßnahme wurde im Vorjahr aus Eigenmitteln finanziert)
Die verbleibende Finanzierungslücke von 487 T€ wurde Anfang 2019 durch die Aufnahme eines Investitionsdarlehens geschlossen. Für die ordentliche Tilgung der laufenden Darlehen wurden 600 T€ ausgezahlt.
Der Fehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Zahlungen ergibt sich aus der Rückzahlung eines Kassenkredits in Höhe von 3.100 T€.
Der Finanzmittelbestand weist einen Betrag von 3.024 T€ aus. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 17. Juli 2019 versehenen Jahresabschluss 2018 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen
Jahresabschluss 2018
Der Jahresabschluss 2018 wird, wie in den vergangenen Jahren gehandhabt, den Stadtverordneten nicht in der Papierform, sondern als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich ein Exemplar im Papierformat. Darüber hinaus ist der Jahresabschluss über das Bürgerinformationssystem (Allris) abrufbar.
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