Anfrage:
1) Wie ist der aktuelle, praktische und – vor allem – juristische Sachstand bei der Babenhäuser Straße in Bezug auf die Zuschüsse des Landes Hessen sowie deren Rückforderung?
2) Mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) ist mit aktuellem (10/2019) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen zu rechnen?
3) Wann ist mit einer abschließenden und verbindlichen Entscheidung in der Sache zu rechnen?