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Tagesordnung - 11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 11.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 4  
Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten hier: Entwurf der 2. Änderung  
Enthält Anlagen
VO/0191/12  
Ö 5  
Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  
VO/0041/12  
Ö 6  
Wahl des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)
VO/0184/12  
Ö 7  
Jahresabschluss 2011  
VO/0214/12  
Ö 8  
Jahresbericht 2011  
VO/0217/12  
Ö 9  
Gesellschaftsvertrag BreitbandRödermark GmbH
Enthält Anlagen
VO/0104/12-1  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Urberach, Schömbsstraße  
VO/0193/12  
Ö 11  
Verkauf von Anteilen aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 284, Carl-Benz-Straße 10-12  
VO/0178/12  
Ö 12  
Verkauf von Anteilen aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 284, Carl-Benz-Straße 10-12  
VO/0215/12  
Ö 13  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1, Hallhüttenweg 18  
VO/0177/12  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1, Hallhüttenweg 18 (ca. 450 qm nach Neuvermessung), zu einem reduzierten Kaufpreis von 300,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insgesamt ca. 135.000,00 €, an die in der Anlage 2 genannten Erwerber.

 

Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten tragen die Erwerber.

 

Sollte ein Verkauf an die genannten Erwerber nicht zu Stande kommen, so wird die Fläche künftig weiterhin zu einem Preis von 300,00 €/qm inkl. Erschließungskosten angeboten.

Grund für die Kaufpreisreduzierung ist der schlechte Zuschnitt des Grundstücks und die erschwerten Bebauungsmöglichkeiten durch die beidseitige Grenzbebauung der Nachbargrundstücke.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    28.08.2012 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmung:

Ohne Aussprache einstimmig beschlossen.

 

   
    29.08.2012 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1, Hallhüttenweg 18 (ca. 450 qm nach Neuvermessung), zu einem reduzierten Kaufpreis von 300,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insgesamt ca. 135.000,00 €, an die in der Anlage 2 genannten Erwerber.

 

Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten tragen die Erwerber.

 

Sollte ein Verkauf an die genannten Erwerber nicht zu Stande kommen, so wird die Fläche künftig weiterhin zu einem Preis von 300,00 €/qm inkl. Erschließungskosten angeboten.

Grund für die Kaufpreisreduzierung ist der schlechte Zuschnitt des Grundstücks und die erschwerten Bebauungsmöglichkeiten durch die beidseitige Grenzbebauung der Nachbargrundstücke.

 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

   
    11.09.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

 

Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1, Hallhüttenweg 18 (ca. 450 qm nach Neuvermessung), zu einem reduzierten Kaufpreis von 300,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insgesamt ca. 135.000,00 €, an die in der Anlage 2 genannten Erwerber.

 

Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten tragen die Erwerber.

 

Sollte ein Verkauf an die genannten Erwerber nicht zu Stande kommen, so wird die Fläche künftig weiterhin zu einem Preis von 300,00 €/qm inkl. Erschließungskosten angeboten.

Grund für die Kaufpreisreduzierung ist der schlechte Zuschnitt des Grundstücks und die erschwerten Bebauungsmöglichkeiten durch die beidseitige Grenzbebauung der Nachbargrundstücke.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Ö 14  
Verkauf des städt. Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 367, Erich-Kästner-Straße 64 mit 293 m²  
VO/0224/12  
Ö 15  
Ortsdurchfahrt Urberach B 486      
Ö 15.1  
Antrag der SPD-Fraktion: Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Urberach (Änderungsantrag)  
SPD/0259/12  
Ö 15.1.1  
Antrag der SPD-Fraktion: Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Urberach  
SPD/0179/12  
Ö 15.2  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Umgestaltung und Aufwertung der Ortsdurchfahrt Urberach  
CAL/0228/12  
Ö 15.3  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Ortsdurchfahrt Urberach  
FWR/0229/12  
Ö 16  
Antrag der FDP-Fraktion: "Einführung eines Mechanismus zur automatischen, transparenten und regelmäßigen Berichterstattung über den aktuellen Sachstand betreffend verabschiedeter Anträge"  
FDP/0227/12  
Ö 17  
Neubau der U-3-Einrichtung in der Odenwaldstraße 70a
VO/0234/12  
Ö 18  
Verkauf von Miteigentumsanteilen aus dem Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Nr. 452, Albert-Einstein-Straße 29  
VO/0237/12  
Ö 19  
Interfraktionelle Resolution: Neuvergabe von Leistungen der Regionalbahnlinie RB 61 (Dreieichbahn)  
IFA/0260/12  
Ö 19.1  
Antrag der SPD-Fraktion: Neuvergabe der Leistungen der Regionalbahn RB 61 (Dreieichbahn) Dringlichkeitsantrag  
SPD/0236/12