Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: In Rödermark stimmt etwas nicht, was die Umsetzung politischer Beschlüsse bzw. die Kommunikation über die entsprechende Verwaltungstätigkeit angeht. Der politische Normalfall sollte folgender sein: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat beauftragt unverzüglich die Verwaltung mit der Umsetzung des Beschlusses, die Verwaltung setzt den Beschluss zeitnah um und berichtete darüber an den Magistrat, und der Magistrat wiederum teilt die Ergebnisse bzw. die erfolgte Umsetzung der Stadtverordnetenversammlung mit. Dieser Normalfall tritt in Rödermark viel zu selten ein. Der Rödermärker Normalfall ist vielmehr: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt etwas, hat damit innerlich mit dem Thema abgeschlossen und erwartet dessen Umsetzung. Nach einem halben Jahr, manchmal auch erst nach einem Jahr erinnert sich jemand an den alten Beschluss, merkt, dass er noch nicht umgesetzt wurde bzw. dass über die Umsetzung noch nicht berichtet wurde, möchte gerne Hintergründe erfahren und stellt – weil ihm keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht – eine Anfrage an den Magistrat.
Auf Anfrage erteilt die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze bereitwillig Auskunft, das ist nicht das Problem. Das Hauptproblem ist die Nichtumsetzung bzw. die verspätete Umsetzung von Beschlüssen und die Nichtinformation der Stadtverordnetenversammlung über den Status des Antrags. Das führt zu Frustrationen bei den Stadtverordneten. Der größte Teil der Anfragen betrifft die Abfrage des Status eines bereits verabschiedeten Auftrags an den Magistrat. Diese Anfragen wären unnötig, die Effizienz der parlamentarischen Arbeit wäre weit größer, wenn es hier eine akzeptierte Methodik gäbe, die die Arbeit von Magistrat und Verwaltung transparenter macht und die Kommunikation mit der Stadtverordnetenversammlung verbessert. Ziel des vorliegenden Antrages ist es, eine solche Methodik zu finden und schnellstmöglich in die tägliche Arbeit als festen Bestandteil zu implementieren.
Die ständige Evaluation von Zielen und Beschlüssen ist in der freien Wirtschaft seit langem unabdingbarer Standard und sollte nun endlich auch in die Verwaltung von Rödermark einziehen. Die Evaluation steigert die Effizienz der Verwaltungsabläufe, die Berichterstattung darüber sorgt für Transparenz und erleichtert so die Arbeit der Verwaltung und der ehrenamtlichen Stadtverordneten enorm.
In den letzten Jahren wurden von der Stadtverordnetenversammlung immer wieder Beschlüsse gefasst, die nicht umgesetzt wurden oder bisher nicht umgesetzt werden konnten. Ein paar bekannte Beispiele sind: Großküche, Parkleitsystem, Verkauf des Bahnhofes Ober-Roden, Videoüberwachung Bahnhof, Haus am Mühlengrund, Interaktive Stadtkarte. Um die Problematik zu verdeutlichen nachstehend eine bespielhafte Auflistung (nicht abschließend) der verabschiedeten Anträge innerhalb des letzten Jahres, deren Status aktuell noch offen oder zumindest unklar ist.
Für die Stadtverordneten ist es mühsam, ständig alle gefassten Beschlüsse im Auge zu behalten, eine für die Verwaltung ausreichende Zeit zur Umsetzung abzuschätzen und abzuwarten und dann aktiv den aktuellen Sachstand anzufragen (d.h. im Ergebnis eine dem aktuellen System geschuldete doppelte Belastung der Verwaltung). Besser und wünschenswert wäre eine unaufgeforderte, kontinuierliche Berichterstattung über den jeweils aktuellen Sachstand sowie den Zeitplan der Umsetzung der Beschlüsse bis zur endgültigen Vollzugsmeldung (vollständige Umsetzung). Eine mündliche Berichterstattung durch den Bürgermeister wäre aus Sicht der antragsstellenden Fraktion allerdings unpraktikabel, da es den zeitlichen Rahmen jeder öffentlichen Sitzung sprengen würde. Zwei grundsätzliche Möglichkeiten zur Erfüllung der Forderungen dieses Antrages wären zum einen die Einführung einer neuen Kategorie "Beschlüsse" im Allris, in der vom Magistrat nach Verwaltungsangaben jeweils der aktuelle Status der Umsetzung eingetragen wird, und zum anderen eine schriftliche Zusammenfassung (z.B. in tabellarischer Form), die vom Magistrat den Stadtverordneten regelmäßig zu bekannten Zeitpunkten (z.B. zu Beginn jeder Sitzungsrunde mit der Verteilung der Unterlagen oder einmal pro Quartal) zugestellt wird. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, verwaltungsintern eine Methodik zu implementieren, die im Sinne des § 66 I Nr. 2 HGO gewährleistet, dass eine unaufgeforderte, kontinuierliche Berichterstattung über den Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung an die Stadtverordneten bis zu deren vollständigen Umsetzung erfolgt. Kontinuierlich heißt in diesem Kontext mindestens vierteljährlich, besser aber noch in kleineren Zeitintervallen. Aus der Berichterstattung soll neben dem aktuellen Sach-/Bearbeitungssand jeweils der von der Verwaltung avisierte Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung des/eines Beschlusses hervorgehen. Bei Käufen und Verkäufen reicht eine Vollzugsmeldung des Kaufs bzw. Verkaufs, bei Satzungsbeschlüssen und Personenbestellungen ist keine Berichterstattung notwendig. Bei allen anderen Beschlüssen soll auch regelmäßig über relevante Zwischenschritte und Fortschritte im zuständigen Fachausschuss berichtet werden. Die neue Methodik soll noch in 2012 starten bzw. eingeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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