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Vorlage - VO/0224/12  

 
 
Betreff: Verkauf des städt. Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 367, Erich-Kästner-Straße 64 mit 293 m²
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
28.08.2012 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
29.08.2012 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.09.2012 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Ein Interessent beantragt den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 367 Erich-Kästner-Straße 64 mit 293 m².

 

 

Der Kaufpreis beträgt 360,00 €/m² inkl. Erschließungskosten, insgesamt 105.480,00 €. An Erschließungskosten fallen ca. 11.375,73 € an. Diese setzen sich zusammen aus dem Abwasserbeitrag in Höhe von ca. 4.050,73 € und dem Erschließungsbeitrag in Höhe von ca. 7.325,00 €.

 

Die Stadt Rödermark fördert auf den von ihr veräußerten Wohnbaugrundstücken den Neubau von Häusern mit dem Standard „Passivhaus“ mit 15,00 €/m² und den Bau mit Standard „Nullenergiehaus“ mit 25 €/m². Berechnungsgrundlage hierfür ist die gesamte Grundstücksgröße.

Wird das Grundstück Erich-Kästner-Straße 64 einem „Passivhaus“ bebaut, verringert sich  der Kaufpreis um 4.395,00 € auf 101.085,00 €; bei Bebauung mit einem „Nullenergiehaus“ verringert sich der Kaufpreis um 7.325,00 € auf 98.155,00 €.

 

Der derzeitige Buchwert des Grundstücks ist aus dem Vermerk der Finanzverwaltung unter „Finanzielle Auswirkungen“ zu ersehen.

 

Alle im Zuge des Kaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

 

Es existiert ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. September 2010 zum Verkauf des Grundstücks an einen anderen Bewerber. Der Vertrag kam nicht zustande. Der Beschluss ist aufzuheben.


Beschlussvorschlag:

 

1 .Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 367 Erich-Kästner-Straße 64 mit 293 m² an den in der Anlage genannten Interessenten.

Der Kaufpreis beträgt 360,00 €/m² inkl. Erschließungskosten, insgesamt 105.480,00 €. 

 

Alle im Zuge des Kaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

 

2. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. September 2010 wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Im Haushalt 2012 sind im Finanzhaushalt 220.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 390.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Ebenso sind im Finanzhaushalt gesamt 261.000 € Einnahmen aus der Erhebung von Erschließungsbeiträgen und der Erstattung von sonstigen Beiträgen und Anschlusskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von städtischen Grundstücken geplant.

Das vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Gesamtgrundstückswert in Höhe von 104.814,33 € (99.620 € Grundstückswert; 4.050,73 € Abwasserleitung; 1.143,60 € Hausanschluss) im Anlagevermögen der Stadt Rödermark.

Bei dem geplanten Grundstücksverkauf zum Preis 105.480,00 € wird ein Gewinn in Höhe von 665,67 € erzielt.

15.08.12 Mo


Anlagen

 

Vorstellung Interessent