Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Um das zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbarte Ziel eines durchschnittlichen Versorgungsgrades der Kleinkindbetreuung (U3) von 35 Prozent bis Ende 2013 zu erreichen, sind nach derzeitigem Stand noch ca. 38 Betreuungsplätze zu schaffen. Dazu sind noch die Ausweitung der Stoppelhobser von einer auf zwei Gruppen sowie der Bau einer weiteren 3-gruppigen Einrichtung notwendig. Beides wird mit dem Bau der "Kindertageseinrichtung 2+3 - zwei Krippen unter einem Dach" in der Odenwald-str. 70a umgesetzt.
Der Bedarf von ca. 38 weiteren Plätzen ermittelt sich aus den aktuellen Erhebungen für den Kita-Bedarfsplan 2012. Bei 640 Kindern der Altersjahrgänge 2009 bis 2011 müssten 224 Plätze zur Verfügung stehen. Ab 1. September 2012 stehen in Rödermark 191 Plätze zur Verfügung (115 Plätze in Einrichtungen, 36 Plätze in der Tagespflege). Mit der Ausweitung der Plätze bei den Stoppelhobsern (+8 Plätze) und einer weiteren dreigruppigen Einrichtung (+30 Plätze), beides verwirklichbar durch die Baumaßnahme Odenwaldstraße, stehen insgesamt 38 weitere Plätze zur Verfügung. Die damit erreichte Gesamtplatzzahl von 229 Plätzen entspricht einem Versorgungsgrad von 35,78 %.
Der Bauantrag für den Abriss des Bestandsgebäudes sowie den Neubau wurde eingereicht. Das geplante Gebäude beinhaltet eine 2-gruppige und eine 3-gruppige U3-Einrichtung. Beide Krippen können unabhängig voneinander betrieben werden. Jede Krippe verfügt über eine eigene Küche sowie Büro, Personalraum und Sanitäranlagen. Die Gruppen bestehen jeweils aus Gruppenraum, Schlafraum und Sanitärraum. Darüber hinaus verfügt jede Krippe über einen Bewegungsraum, einen Differenzierungsraum und eine Dusche.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 1.650.000 € geschätzt. Für die dreigruppige Einrichtung wird weiterhin versucht, Investitionskostenzuschüsse über Landes- und Bundesmittel für 30 neue Plätze zu bekommen. Die dem Kreis Offenbach im Jahr 2012 zur Verfügung stehenden Bundes- bzw. Landesmittel waren bisher nicht ausreichend; der Antrag der Stadt Rödermark konnte nicht berücksichtigt werden.
Für die Stoppelhobser, die zurzeit noch in der Odenwaldstr. 70a untergebraucht sind, ist die 2-gruppige Einrichtung vorgesehen. Während der Bauzeit werden die Stoppelhobser in Containern auf dem Gelände der Odenwaldstr. 70 im Bereich vor dem Wohngebäude untergebracht. Es wird mit einer Bauzeit von 12 Monaten gerechnet. Dies bedeutet für die Stoppelhobser, dass eine neue Betriebserlaubnis benötigt wird. Es wurde uns bereits zugesagt, dass für diese Übergangszeit die Gruppengröße von 12 Kindern bestehen bleiben darf. Die Ausweitung der Plätze bei den Stoppelhobsern ist bereits in den neu geschaffenen Plätzen für die Baumaßnahme Carl-Zeiss-Straße berechnet. Siehe Magistratsbeschluss vom 30.11.2009. Der Träger wird bei der Ausweitung seines Fachangebotes organisatorisch und fachlich von der FA Kinder beraten.
Der Betrieb der neuen dreigruppigen Einrichtung in der Odenwaldstraße soll im Sinne des Subsidiaritätsprinzips für einen freien Träger ausgeschrieben werden. Die FA Kinder wird, orientiert an der Ausschreibung für die Liegenschaft Bruchwiesenstraße, ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren vorbereiten und dem Magistrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Um die Maßnahme innerhalb des vorgegebenen Zeitraums umsetzen zu können, wurden die Planungsbüros, mit denen die beiden Krippen Carl-Zeiss-Straße und Bruchwiesenstraße bereits erfolgreich umgesetzt wurden, einbezogen. Die Auftragsvergabe an die Fachplaner wird am 27.08.2012 durch die Betriebskommission beschlossen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Ausbau der U-3-Betreuung durch den Neubau einer Kindertageseinrichtung 2+3 in der Odenwaldstraße. Mit der weiteren Bauplanung wird der Kommunale Eigenbetrieb, in Abstimmung mit der FA Kinder, beauftragt.
Die Finanzabteilung wird beauftragt weiterhin zu versuchen, Zuschüsse über den Kreis aus dem Landes- und Bundesinvestitionsprogramm zu bekommen. Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013 zu sichern, wird mit der Baumaßnahme begonnen, sofern diese nicht zuschussschädlich ist.
Die FA Kinder wird beauftragt, den Träger Stoppelhobser fachlich und organisatorisch bei der Ausweitung seines Platzangebotes zu beraten und ein Trägerausschreibungsverfahren für die dreigruppige Einrichtung vorzubereiten und dem Magistrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Haushalt 2013: Für die Ausstattung der dreigruppigen Einrichtung sollen im Finanzhaushalt bei der Inv.-Nr. 4-1-04K „Einrichtung neuer Krabbelgruppenplätze“ 50.000 € in den Entwurf des Haushaltes 2013 aufgenommen werden. Ebenso soll der zu erwartende Investitionszuschuss aus dem“ Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ (30 Kinder x 500 €) in Höhe von 15.000 € unter der Inv.-Nr. 4-1-04E „Zuwendung aus Inv.programm U3“ in den Entwurf des Haushaltes 2013 eingearbeitet werden. 22.08.2012 Morian
Wirtschaftsplan KBR 2012: Im Vermögensplan stehen 2012 1.100.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2013 in Höhe von 1.100.000 € für den Neubau von U-3-Einrichtungen zur Verfügung. Die zu erwartenden Investitionszuwendungen aus dem“ Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ (30 Kinder x 14.500 €) in Höhe von 435.000 € sollen in den Wirtschaftsplan 2013 aufgenommen werden. 22.08.2012 Henkel
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