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Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revision und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 20. Juli versehenen Jahresabschluss 2011 gemäß § 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 7.553.163,32 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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