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Sachverhalt/Begründung:
Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat am 21. Dezember 2011 die GBZ Revision und Treuhand AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 beauftragt.
Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde von der GBZ Revision und Treuhand AG, Kassel, in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt geprüft.
Der Jahresabschluss 2011 wurde am 20. Juli 2012 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Revision und Treuhand AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.
Der Jahresabschluss 2011 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.553.163,32 Euro aus, dem ein Planansatz 2011 in Höhe von 7.892.482,47 Euro gegenüber steht. Das Ergebnis ist somit gegenüber der Planung um 339.319,15 Euro verbessert.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten spiegeln zum 31.12.2011 eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von 28 Mio. Euro wider.
In diesem Jahr findet erstmals § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik Anwendung. Gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik kann ein nach fünf Jahren noch nicht ausgeglichener Fehlbetrag mit der Nettoposition verrechnet werden. Aufgrund des Jahresverlustes aus 2006 (-3.001.974,50) verringert sich die Nettoposition auf 89.460.186,17 Euro.
Gemäß § 114u Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 7.553.163,32 Euro gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorzutragen. Beschlussvorschlag:
Der Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 7.553.163,32 Euro wird gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
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