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Vorlage - VO/0177/12  

 
 
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1, Hallhüttenweg 18
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
28.08.2012 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
29.08.2012 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.09.2012 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

In der Sitzung des Magistrats am 11.04.2011 lag bereits ein Antrag auf Erwerb des Grundstücks Hallhüttenweg 18 vor. Nähere Angaben zur Problematik des Grundstücks und der Entscheidung des Magistrates siehe Anlage 1.

 

Der ursprüngliche Antragsteller war zum damaligen Zeitpunkt nicht bereit, mehr als 90.000,00 € (200,00 €/qm) für die Fläche zu zahlen. Nach nochmaligen Gesprächen wäre er jetzt bereit, bis zu 115.000,00 € (ca. 255,00 €/qm) zu zahlen.

 

Zwischenzeitlich hat eine weitere Familie konkretes Interesse an der Fläche bekundet, allerdings ebenfalls nicht zu dem Preis von 360,00 €/qm, aus den bekannten Gründen (Zuschnitt, Bebaubarkeit usw.).

Die Interessenten wären allerdings bereit, den ursprünglich vom Magistrat genannte Preis von 300,00 €/qm zu zahlen, insgesamt ca. 135.000,00 €.

Durch eine Bauvoranfrage würden sie vorab die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks überprüfen lassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Verkauf des Grundstücks Hallhüttenweg 18 zu einem reduzierten Preis.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 19 Nr. 242/1, Hallhüttenweg 18 (ca. 450 qm nach Neuvermessung), zu einem reduzierten Kaufpreis von 300,00 €/qm inklusive Erschließungskosten, insgesamt ca. 135.000,00 €, an die in der Anlage 2 genannten Erwerber.

 

Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten tragen die Erwerber.

 

Sollte ein Verkauf an die genannten Erwerber nicht zu Stande kommen, so wird die Fläche künftig weiterhin zu einem Preis von 300,00 €/qm inkl. Erschließungskosten angeboten.

Grund für die Kaufpreisreduzierung ist der schlechte Zuschnitt des Grundstücks und die erschwerten Bebauungsmöglichkeiten durch die beidseitige Grenzbebauung der Nachbargrundstücke.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Im Haushalt 2012 sind im Finanzhaushalt 220.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 390.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken vorgesehen.

 

Das vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Gesamtgrundstückswert in Höhe von 127.500  € (283,33€ / qm) im Anlagevermögen der Stadt Rödermark. Bei dem geplanten Grundstücksverkauf zum Kaufpreis in Höhe von 135.000 € (300 € / qm) wird ein Gewinn von 7.500 € erzielt. 04.07.2012 Da

 

 


Anlagen

 

- Vorlage vom 11.04.2011

- Angaben zum Erwerber