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Vorlage - VO/0041/12  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
27.03.2012 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
22.05.2012 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
26.06.2012 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
11.09.2012 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
15.03.2012 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
10.05.2012 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
14.06.2012 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
29.08.2012 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 12. April 2012 endet die Amtszeit von Werner Nicol als stellvertretender Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Rödermark II (Urberach).  Für eine Wiederwahl steht Herr Nicol nicht zur Verfügung.

 

Es ist daher eine Neuwahl des stellvertretenden Schiedsmanns erforderlich.

 

Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit  der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

 

Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark und in anderen Zeitungen wurden Interessierte aus Urberach zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt _______________ zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein