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Sachverhalt/Begründung:
Am 12. April 2012 endet die Amtszeit von Werner Nicol als stellvertretender Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks Rödermark II (Urberach). Für eine Wiederwahl steht Herr Nicol nicht zur Verfügung.
Es ist daher eine Neuwahl des stellvertretenden Schiedsmanns erforderlich.
Die Neuwahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 (3) Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark und in anderen Zeitungen wurden Interessierte aus Urberach zur Abgabe einer Bewerbung aufgefordert Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt _______________ zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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