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Vorlage - VO/0237/12  

 
 
Betreff: Verkauf von Miteigentumsanteilen aus dem Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Nr. 452, Albert-Einstein-Straße 29
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.09.2012 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark ist Miteigentümerin des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Nr. 452, Albert-Einstein-Straße 29 mit 1.612 qm. Der Stadtanteil beträgt 756 qm (weitere Angaben sind aus der Anlage ersichtlich).

 

 

 

 

 

 

Die Preisfindung für den städtischen Grundstücksanteil war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Magistrat. Es wurde folgendes festgelegt: Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten, mit dem üblichen Weiterveräußerungsverbot begrenzt auf 5 Jahre. Dies wird im Grundbuch gesichert.

Die Erschließungskosten betragen für den städtischen Anteil ca. 6.030,26 €, davon entfallen auf den Erschließungsbeitrag ca. 2.392,66 € und auf den Abwasserbeitrag ca. 3.637,60 €

 

Ein Interessent möchte jetzt die Fläche erwerben (nähere Angaben siehe Anlage).

Dem Erwerber ist bekannt, dass das Grundstück verfüllt wurde. Eine Beprobung wurde vom Verursacher bereits veranlasst

Im Vertrag wird abgesichert, dass die Verkäufer nicht für eventuelle sanierungs-pflichtigen Bodenverunreinigung haften

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft an den in der Anlage genannten Interessenten den Miteigentumsanteil von 756 qm aus dem Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 26 Nr. 452, Albert-Einstein-Straße 29.

 

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten, insgesamt 75.600,00 €. Im Grundbuch erfolgt die übliche Absicherung des Weiterveräußerungsverbotes begrenzt auf 5 Jahre.

Weiterhin wird vertraglich eine Haftung der Veräußerer (Stadt und Miteigentümer) für eventuelle sanierungspflichtige Bodenverunreinigungen ausgeschlossen.

 

Alle im Zuge des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA/Nein

 

Im Haushalt 2012 sind im Finanzhaushalt 220.000 € Einnahmen und im Ergebnishaushalt 390.000 € Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken vorgesehen..

Das vorgenannte Grundstück befindet sich mit einem Gesamtgrundstückswert in Höhe von 64.260im Anlagevermögen der Stadt Rödermark.

Bei dem geplanten Grundstücksverkauf zum Preis 75.600 € wird ein Gewinn in Höhe von 11.340 € erzielt.

27.08.12 Mo


Anlagen

 

Angaben über Verkäufer und Interessenten