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Vorlage - VO/0184/12  

 
 
Betreff: Wahl des Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/3 Mö
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
29.08.2012 
15. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.09.2012 
11. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Am 23. September 2012 endet die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Alfons Maurer für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden).

 

Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Gewählt wird für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Der derzeitige Ortsgerichtsvorsteher hat sein Interesse an der Fortführung bekundet.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die erneute Ernennung von Herrn Alfons Maurer zum Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Rödermark I (Ober-Roden) für die Dauer von 5 Jahren vor.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein