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Sachverhalt/Begründung:
Am 23. September 2012 endet die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Alfons Maurer für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden).
Gemäß § 7 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Gewählt wird für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Der derzeitige Ortsgerichtsvorsteher hat sein Interesse an der Fortführung bekundet. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Direktor des Amtsgerichts Langen die erneute Ernennung von Herrn Alfons Maurer zum Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Rödermark I (Ober-Roden) für die Dauer von 5 Jahren vor.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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