Anfrage:
1) Wie ist der aktuelle und - vor allem - juristische Sachstand betreffend die Babenhäuser Straße in Bezug auf die Zuschüsse des Landes Hessen sowie deren Rückforderung? Wann kann nach aktueller Einschätzung mit der mündlichen Verhandlung in der Sache vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt sowie mit einer Entscheidung desselben gerechnet werden?
2) Mit welchen Kosten (inklusive Zinsen) für die Stadt Rödermark ist mit aktuellem (11/2022) Stand für den Fall der Rückzahlung des Zuschusses an das Land Hessen zu rechnen? Gibt es dazu nach wie vor eine angepasste Rückstellung im Haushalt?
3) Welche Kosten für die rechtliche Beratung und Interessensvertretung sind in der genannten Sache „Babenhäuser Straße“ bis dato (11/2022) insgesamt für die Stadt Rödermark angefallen?