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Vorlage - CAL/0264_1/22  

 
 
Betreff: Fördergelder für Streuobstwiesen und Artenschutz (geänderte Fassung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.12.2022 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Streuobstwiesen rund um Rödermark sind Landschaftsprägende Elemente und haben hohen identitätsstiftenden Wert. Viele Obstbäume haben unter den letzten Dürresommern erheblich gelitten oder sind gänzlich ausgefallen. Will die Stadt Rödermark diesem Prozess entgegenwirken, ist eine Möglichkeit ein Anreizprogramm „Blühende Landschaften und Lebensräume in dermark aufzulegen. Der Erhalt und die Neuanlage von Streuobstwiesen soll gefördert werden.

Im Rahmen des Förderprogramms nnten die Neuanpflanzung einzelner Obstbäume mit bis zu 45 Euro bezuschusst werde. Ebenso könnte der Baumschnitt und die Pflege alter Obstbäume mit 25 bis 45 Euro pro Baum gefördert werden. Als weitere förderfähige Maßnahmen nnten unter anderem die komplette Neuanlage beziehungsweise die Wiederherstellung einer brachgefallenen Streuobstwiese gefördert werden. Ebenso nnte gebietseigenes Saatgut zur Einsaat auf diesen Flächen über das Förderprogramm bereitgestellt werden.

Grundstückseigentümer und Pächter sowie Verbände, Vereine, Initiativen und Institutionen nnte sich an Projekten zum Erhalt der für Südhessen typischen Biotope beteiligen und im Rahmen des Förderprogramms den Lebensraum für wild wachsende Pflanzen und wild lebende Tiere verbessern.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Blühende Landschaften und Lebensräume in Wiesbaden“ und den Antrag für Fördergelder finden Interessierte unter www.wiesbaden.de/bluehende-landschaften


 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

 

  1. Im Fachausschuss über Struktur, Zustand und Eigentumsverhältnisse im Bereich der Streuobstwiesen zu berichten.

 

  1. Zu prüfen ob Fördermittel für den genannten Zweck zur Verfügung stehen.

 

  1. Inwieweit die Stadt Rödermark ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Pflege von Streuobstwiesen auflegen kann.

 

  1. Ob eine Integration der Maßnahme „Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen“ in das „Ökopunktesystem“ möglich ist und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen könnte.

 

  1. In Verbindung mit dem Beschluss der STVV vom 21.09.2021 (CAL/0201/21) soll das beauftragte Fachbüro bei der Erstellung der Ausgleichspotential-Analyse die Möglichkeiten die sich aus dem „Erhalt und Pflege von Streuobstwiesen“ ergeben mit berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: