Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt/Begründung: Ein Blick auf die Kriminalstatistik für die Stadt Rödermark ist grundsätzlich erfreulich: Im Vergleich zu den umliegenden Kommunen hat Rödermark eine der niedrigsten Zahlen von erfassten Fällen. Diese Zahl stieg im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 nur geringfügig an (786 auf 800; vgl. Niederschrift Sitzung Kommunaler Präventionsrat vom 26. April 2022). Öffentlich wahrnehmbarer zunehmender Vandalismus oder teils gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von jungen Menschen untereinander oder mit anderen Mitbürger*innen im öffentlichen Raum sind Beispiele, die zeigen, dass auch Rödermark in diesem Bereich vor Herausforderungen steht.
Dass Rödermark in puncto Kriminalitätsstatistik auch weiterhin und langfristig sehr gut abschneidet liegt im Interesse aller. Folglich muss es auch im Interesse aller liegen, bedarfsgerechte, präventive Maßnahmen v.a. in den Feldern „Gewalt“, „Kriminalität“ und „Sucht“ zu ergreifen, um die Kriminalitätsrate niedrig, das Stadtbild positiv und die Bevölkerung Rödermarks gesund zu halten – und zwar langfristig und nachhaltig. Präventive Maßnahmen in den genannten Bereichen berühren nämlich letzten Endes grundlegend die Themenbereiche des Stadtbildes (z.B. Vandalismus und Umweltverschmutzung), der Gesundheit (Sucht- und Gewaltprävention) sowie der sozialen Gerechtigkeit (Menschen aus herausfordernden sozialen Kontexten sind z.B. stärker gefährdet, Täter*innen zu werden, als stärker privilegierte Individuen). Mit dem vorliegenden Antrag soll vor diesem Hintergrund der Aufbau eines umfassenden kommunalen Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtpräventions-Programmes erwirkt werden. Dafür müssen Mittel im kommunalen Haushalt für das Jahr 2023 bereitgestellt werden, um es der Verwaltung zu ermöglichen, ein solches Programm zu erarbeiten und ggfs. externe Expertise hinzuzuziehen. Ein solches Programm sowie seine Maßnahmen sollten selbstverständlich bedarfsgerecht gestaltet werden und sich unbedingt an längerfristigen, zu definierenden Zielen für die Stadt Rödermark im Bereich der Präventionsarbeit in den genannten Feldern orientieren. Eine regelmäßige Evaluation des Programmes und seiner Maßnahmen hat zu erfolgen. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2023 ein kommunales Präventionsprogramm mit den thematischen Schwerpunkten „Gewalt“, „Kriminalität“ und „Sucht“ für die Stadt Rödermark zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung nach Fertigstellung zum Beschluss vorzulegen. Hierfür sind finanzielle Mittel in Höhe von 30.000 Euro im kommunalen Haushalt für das Jahr 2023 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |