Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung: Durch das im Jahr 2016 beschlossene Einzelhandelskonzept wird in Rödermark die Einzelhandelsentwicklung aktiv gesteuert. Seit dem Beschluss des Konzeptes haben sich im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels in Rödermark bis zum Jahr 2022 einige Veränderungen ergeben. Um eine aktuelle und fachlich fundierte Grundlage für die Steuerung und Weiterentwicklung sowie die Bewertung zukünftiger Vorhaben zu schaffen, hat die Stadt Rödermark das Einzelhandelskonzept im wesentlichsten und dynamischsten Teil des Einzelhandels, der Nahversorgung, durch den Gutachter Stadt & Handel aktualisieren lassen. Beschlussvorschlag: Das Einzelhandelskonzept der Stadt Rödermark aus dem Jahre 2016 behält als Rahmensetzung seine Gültigkeit. Die mit dem Nahversorgungskonzept 2022 aktualisierten Bausteine ersetzen und konkretisieren die nahversorgungsrelevanten Aussagen des Einzelhandelskonzeptes.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlage Versand per E-Mail sowie Einsichtnahme im Ratsinformationssystem (Allris) erbeten
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