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Vorlage - VO/0350/22  

 
 
Betreff: Nahversorgungskonzept für die Stadt Rödermark (Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:StSt Wirtschaftsförderung u. Stadtmarketing   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.12.2022 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
p213751_rödermark_nvk_fort_bericht  

Sachverhalt/Begründung:

Durch das im Jahr 2016 beschlossene Einzelhandelskonzept wird in Rödermark die Einzelhandelsentwicklung aktiv gesteuert. Seit dem Beschluss des Konzeptes haben sich im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels in Rödermark bis zum Jahr 2022 einige Veränderungen ergeben.

Um eine aktuelle und fachlich fundierte Grundlage für die Steuerung und Weiterentwicklung sowie die Bewertung zukünftiger Vorhaben zu schaffen, hat die Stadt Rödermark das Einzelhandelskonzept im wesentlichsten und dynamischsten Teil des Einzelhandels, der Nahversorgung, durch den Gutachter Stadt & Handel aktualisieren lassen.


Beschlussvorschlag:

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Rödermark aus dem Jahre 2016 belt als Rahmensetzung seine Gültigkeit.

Die mit dem Nahversorgungskonzept 2022 aktualisierten Bausteine ersetzen und konkretisieren die nahversorgungsrelevanten Aussagen des Einzelhandelskonzeptes.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 

 


Anlage

Versand per E-Mail sowie Einsichtnahme im Ratsinformationssystem (Allris) erbeten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 p213751_rödermark_nvk_fort_bericht (11206 KB)