Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung:
Die Erhebung einer Vergnügungssteuer verfolgt - neben dem fiskalischen Ziel der Einnahmeerzielung - das Ziel, die Prostitution steuerlich nicht zu entlasten und somit indirekt zu fördern. Der vorliegende Satzungsentwurf basiert auf der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Gemäß der Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes werden die Steuersätze in
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 (Darbietungen) auf 2,00 € für jede angefangenen 10 Quadratmeter § 4 Abs. 2 Nr. 2 (Veranstaltungen) auf 6,50 € für jede angefangenen 10 Quadratmeter § 5 (Prostitution) auf 7,50 € pro Veranstaltungstag § 6 (Filmvorführungen/Messen) 20 % der Roheinnahmen festgesetzt.
Die Stadtverordneten werden ersucht, dem beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Vergnügungssteuersatzung - gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein
Anlagen
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