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Vorlage - VO/0309/22  

 
 
Betreff: Wiedereinführung Vergnügungssteuer ab dem 01.01.2023 im Gebiet der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
13.12.2022 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
961-85-1-Vergnügungssteuersatzung 2023 PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Der vom Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Haushalt 2023 enthält Einnahmen aus der Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark.

 

Die Erhebung einer Vergnügungssteuer verfolgt - neben dem fiskalischen Ziel der Einnahmeerzielung - das Ziel, die Prostitution steuerlich nicht zu entlasten und somit indirekt zu fördern. Der vorliegende Satzungsentwurf basiert auf der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.

 

Gemäß der Empfehlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes werden die Steuersätze in

 

§ 4 Abs. 2 Nr. 1 (Darbietungen) auf 2,00 €r jede angefangenen 10 Quadratmeter

§ 4 Abs. 2 Nr. 2 (Veranstaltungen) auf 6,50 €r jede angefangenen 10 Quadratmeter

§ 5 (Prostitution) auf 7,50 € pro Veranstaltungstag

§ 6 (Filmvorführungen/Messen) 20 % der Roheinnahmen festgesetzt.

 

Die Stadtverordneten werden ersucht, dem beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark zuzustimmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark - Vergnügungssteuersatzung - gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein

 


Anlagen
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 961-85-1-Vergnügungssteuersatzung 2023 (21 KB) PDF-Dokument (71 KB)