Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Mit Inbetriebnahme der Ortsumgehung Offenthal, wurde nach jahrzehntelanger Planung und durch den Einsatz er-heblicher finanzieller Mittel eine wichtiger Beitrag zur Optimierung des aktuellen und zukünftigen Verkehrsflusses im Kreis Offenbach auf der B486 – Tangente von der Bundesautobahn A5 AS Langen/Mörfelden zur A 661 AS Langen und der B 45 „Eppertshäuser Knoten“ geschaffen.
Die kreuzungsfreie Verkehrsführung der B 486 im Stadtgebiet Langen und die Ortsumgehung Offenthal haben dort zu einer erheblichen Verkehrsentlastung der innerörtlichen Verkehrslagen um bis zu 75% geführt. Was neben einer Erhöhung der Verkehrssicherheit auch zu einer erheblichen Reduzierung der Umweltbelastung in den vormals be-troffenen Bereichen dieser Städte geführt hat.
Durch die Weiterführung der B486, auf der alten Trasse im OT Urberach der Stadt Rödermark, werden diese Effekte allerdings zum Teil konterkariert und es kommt zu starken zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf diesem Streckenab-schnitt. Durch die im Bürgerentscheid vorgeschlagene, ortsumgehende Weiterführung der B 486 wird der OT Urber-ach nachhaltig vom intensiven Durchgangsverkehr entlastet, sowie die Lebensqualität der Einwohner durch eine drastische Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen entscheidend verbessert. Ausgleichsflächen für die neue Streckenführung können problemlos durch eine Renaturierung der aktuellen Streckenführung westlich und östlich der Stadt Rödermark sowie um die Anschlussstelle im Bereich der Stadt Eppertshausen geschaffen werden.
Die hessische Landesregierung hat entschieden die Ortsumgehung Urberach mit hoher Priorität zu verfolgen.
Die Umsetzung einer ortsnahen Umgehungstraße entsprechend des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist damit die einzige realistische Variante um die Bürger schnell und wirkungsvoll von den Belastungen des steigenden Durchgangsverkehrs zu entlasten.
Diese Chance darf vom Magistrat und den ihn tragenden Parteien nicht durch Planspiele über weitere Varian-ten verspielt werden. Die Durchführung eines Bürgerentscheids ist deshalb die geeignete Maßnahme um die Bürger der Stadt unmittelbar in den Entscheidungsprozess im Sinne der direkten Demokratie einzubeziehen. Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Ortsumfah-rung Urberach nach §8b HGO (Vertreterbegehren) aus.
2. Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Rödermark den geplanten Neubau einer B486 -Ortsumfahrung um den OT Urberach auf der im Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehen ortsnahen Variante befürwortet und aktiv unterstützt und damit die notwendigen Beschlüsse und Handlungen zeitnah umsetzt?“
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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