Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt/Begründung: An 25.09.2019 wurde der FWR Antrag: „Versickerung Oberflächenwasser und Gründächer“ erstmals im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie beraten. Am 04.02.2020 wurde daraufhin der interfraktionelle Antrag „Versickerung Oberflächenwasser und Gründächer“ beschlossen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob es durchführbar und sinnvoll ist, Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wenigstens teilweise vom Kreis auf die kreisangehörigen Gemeinden zu übertragen. Zu prüfen ist hierbei auch, ob in diesem Rahmen eine interkommunale Zusammenarbeit sinnvoll ist. Ziel sollte insbesondere eine verbesserte Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Abwehr und Beseitigung baurechtswidriger Zustände sein. Am 27.10.2021 wurde diese Anfrage bereits in der Stadtverordnetenversammlung gestellt und bis heute noch nicht beantwortet. Anfrage:
1. Was hat der Magistrat bisher bei der Bauaufsichtsbehörde unternommen? 2. Wurden Aufgaben vom Kreis an die Kommunen übertragen? 3. Wenn nein, was ist der Grund und was tut der Kreis um die bekannten Missstände zu beheben?
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