Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die FWR Fraktion hatte bereits 2019 einen gleichlautenden Antrag gestellt, der seinerzeit keine Mehrheit fand. Die Sachlage hat sich aus Sicht der FWR seitdem nicht grundlegend geändert.
Die Hundebesitzer leisten mit dem Hundesteueraufkommen einen Beitrag zum Haushalt der Stadt Rödermark. Es ist an der Zeit, endlich dem positiven Beispiel von anderen Städten zu folgen und eine Hundewiese zu schaffen. In Rodgau, Dietzenbach, Obertshausen, Langen, Neu-Isenburg und vielen anderen Kommunen in der Umgebung gibt es Freilaufflächen für Hunde, bzw. sind in der konkreten Planung, daher ist die Schaffung von Hundewiesen in unserer Stadt längst überfällig. Da im Stadtgebiet teilweise der Auslauf der Hunde nur an der Leine möglich ist, ist es wichtig, eine Fläche zu haben, auf der sie frei laufen und so ihren natürlichen Bewegungsdrang stressfrei ausleben können. Hunde, die nur an der Leine gehalten werden, können leicht Verhaltensstörungen und Aggressionen aufbauen. Auf einer Freifläche können die Hunde auch ohne Einmischung ihrer Halter Umgang mit Artgenossen lernen, Selbstbewusstsein entwickeln und ihren Spieltrieb befriedigen.
Leider verursachen Hundebesitzer häufig auch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, wie z.B. wegen Hundeangriffen auf Läufer, Hundekot auf Gehwegen oder sogar in Sandkästen. Der berechtigte Ärger darüber sollte jedoch kein Grund sein, den Hunden, deren Fehlverhalten oft auf mangelnde Erziehung und mangelnde Einsicht durch deren Halter beruht, Freilaufflächen vorzuenthalten.
Viele Rödermärker müssen weite Strecken mit ihren Hunden ins Umland fahren, um diese dort frei laufen zu lassen. Mit eigenen Hundewiesen könnten diese Fahrten reduziert werden was wiederum auch der Umwelt zugutekäme aufgrund von geringerer Feinstaub- und Abgasbelastung. Die Teilnehmer vom “Runden Tisch Landschaftspflege” haben sich ebenfalls für die Errichtung einer oder mehrerer Hundewiesen ausgesprochen. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die Prüfung diverser Fragen im Zusammenhang mit der Ausweisung einer oder mehrere Fläche(n) als ganzjährige Hundefreilauffläche, dabei ist der „Runde Tisch Landschaftspflege“ mit einzubeziehen. Folgende Aspekte sollten in die Prüfung miteingehen:
Das Ergebnis der Prüfung ist den entsprechenden Fachausschüssen zur Beratung zeitnah vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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