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Vorlage - VO/0324/22  

 
 
Betreff: Änderung der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark" und der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 4   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
29.11.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.12.2022 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  

Sachverhalt/Begründung:
Aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden weltwirtschaftlichen Konsequenzen sind die Lebensmittel- und Energiepreise in den letzten Monaten sehr stark angestiegen. Mithin sind die Preise der Lebensmittel laut

der Verbraucherzentralen um 18,7% von September 2021 bis September 2022 gestiegen. Einzelne Lebensmittel wie Speisefette, Molkereiprodukte, Eier, Fleischwaren und Brot- und Getreideerzeugnisse liegen teilweise deutlich darüber.

 

Die städtischen Kindertagesstätten kochen zum größten Teil täglich frisch für die Kinder. Neben einer städtischen Kindertagesstätte sind es zum Großteil die Träger Kindertagesstätten, die ihr tägliches Essen von Caterern beziehen und zusätzlich beispielsweise das Frühstück selbst anrichten. Die Caterer haben beinahe ausnahmslos in den letzten Monaten ihre Preise pro Essen zum Teil sehr deutlich um bis zum 22% erhöht.

 

Um festzustellen inwieweit es unter diesen veränderten Bedingungen möglich ist, in gleicher Qualität und Menge durch Veränderungen der Speisepläne und des Einkaufsverhaltens weiterhin kindgerecht zu kochen, haben die Fachabteilungen Kinder sowie Freie Träger und Schulkinderbetreuung im Fachbereich Soziales innerhalb der Einrichtungen in Rödermark ein mehrmonatiges Monitoring durchgeführt.

 

Dies hat ergeben, dass es nicht weiter möglich ist, mit 70 € /Monat als Verpflegungspauschale pro Kind und Monat, trotz der o. g. Veränderungen, kindgerecht ausgewogen zu kochen. Es ist eine Erhöhung auf 80 € /Monat ab dem 01.01.2023 vorzunehmen. Dies entspricht einer Steigerung um 14,29%. In vielen der umliegenden Kommunen im Kreis Offenbach und anderen Landkreisen wurden die Verpflegungspauschalen aufgrund der o. g. Sachverhalte bereits angepasst.

 

In der Abwägung die Verpflegungspauschale zu erhöhen ist die Leistungsfähigkeit und

-verpflichtung der Kommune mitberücksichtigt, da diese einen Großteil der Kosten für das Essen der Kinder in unseren Betreuungseinrichtungen trägt. Die Erhöhung der Pauschale ist den aktuellen Umständen geschuldet und nimmt die Eltern in einem verträglichen Rahmen in die Pflicht.

 

Die „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“ und die „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kinderhorten und in der Schulkinderbetreuung“, d. h. die dazugehörigen „Kostenbeitragssatzungen“ werden -auf Veranlassung durch die Fachabteilung Kinder und Freie Träger und Schulkinderbetreuung- an die sich aus dem praktischen Betrieb ergebenden Anforderungen angepasst.

 

Betroffene Regelungen:

 

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“:

§ 5 S.1 (Verpflegungspauschale“ neu-: „Die Verpflegungspauschale für das Mittagessen in der Tageseinrichtung beträgt 80 € monatlich.“

 

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“:

§ 2 Abs.4 (Kostenbeitrag, Verpflegungskosten) -neu-: „r das Mittagessen im Hort wird eine Verpflegungspauschale von 80 € erhoben.“

 

Die Änderungssatzungen wurden als Entwurf der Beschlussvorlage beigefügt.   
 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die

 

 -  „Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von                Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“

 

 - „Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von                Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt                             dermark“

 

gemäß dem beigefügten Satzungsentwurf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Derzeit sind im Haushaltsentwurf 2023 insgesamt Erträge aus Verpflegungspauschalen in Höhe 588.000 eingeplant. Durch die Anhebung der Pauschale von 70 € auf 80 €nnten sich, bei gleichbleibenden Essenszahlen, ca. 80.000 € Mehrerträge für den städtischen Haushalt ergeben, welche die Mehraufwendungen teilweise abdecken.

/He, 15.11.22

 


Anlagen
 -  Entwurf der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur                 Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für                             Kinder der Stadt Rödermark“ mit aufgezeigter Änderung

 

 - Entwurf der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur                 Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der                             Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“ mit aufgezeigter Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (50 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (47 KB)