Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
So werden bei einer Neuerrichtung Maßnahmen und Einrichtungen, die ausschließlich sportlichen und kulturellen Zwecken dienen, mit 15% bezuschusst, für Maßnahmen und Einrichtungen, die nicht nur sportlichen und kulturellen Zwecken dienen (z.B. Lager- oder Funktionsräume) werden 12% gewährt. Für kommerziell genutzte Maßnahmen und Einrichtungen sind keine Zuschüsse vorgesehen. Über diese o.g. prozentualen Sätze hinaus ist unter dieser Ziffer eine zusätzliche 5%ige Bezuschussung auf Investitionen zur Energieeinsparung bzw. Umweltschutzmaßnah-men (z.B. Isolationen oder Doppelglasfenster) sowie Investitionen zur Einsparung von Energie und Trinkwasser durch neue Technologien (z.B. Wärmepumpe, Wärmerückge-winnung, Sonnenenergie, Zisternen) vorgesehen. Renovierungen und Reparaturen werden nach Ziffer 8.1.4 mit 10% der Kosten bezu-schusst. Für sämtliche Maßnahmen gilt, dass bei der Festsetzung des prozentualen Zuschusses der ungedeckte Kostenanteil zugrunde gelegt wird. Hierunter ist der Betrag zu verste-hen, der dem Verein nach Abzug zu erwartender Zuschüsse Dritter (Land Hessen, Kreis Offenbach, Landessportbund etc.) verbleibt.
Angesichts der aktuellen Situation hinsichtlich Klimawandel und Energiekrise ist die Verwaltung der Auffassung, dass die genannten Regelungen in einzelnen Teilen nicht mehr zeitgemäß sind und einer Anpassung bedürfen. Dies vor allem vor dem Hinter-grund, dass die finanzielle Situation der Vereine künftig weniger große Neubauten mehr erlaubt, sondern zu erwarten ist, dass der Fokus mehr auf solchen Maßnahmen liegen wird, die Energieeinsparungen versprechen und/oder umwelt- und klimaschonend sind. Gerade für Letzteres einen Anreiz zu schaffen und die Vereine bei der Umsetzung gebührend zu unterstützen, soll mit einer Neuregelung erreicht werden. Um die Vereine bei baulichen Maßnahmen jeglicher Art zu entlasten, wird daher eine Änderung der Ziffern 8.1.1 und 8.1.4 vorgeschlagen. So sollen die derzeit drei unter-schiedlichen Prozentsätze für Neubau- und Renovierungsarbeiten mit 15% zusammen-gefasst werden; der zusätzliche Zuschuss auf Investitionen zur Energieeinsparung bzw. Umweltschutzmaßnahmen sowie Investitionen zur Einsparung von Energie und Trink-wasser durch neue Technologien wird auf 15% angehoben und gilt grundsätzlich auch bei Renovierungsmaßnahmen, die als energiesparend bzw. umwelt-und/oder klima-schonend anerkannt sind, z.B. umfassende Umrüstungen auf energiesparende Beleuch-tung in Sporthallen/Sportplätzen oder Umstellung vorhandener technischer Anlagen, z.B. Heizung etc. Allgemeine Reparaturen oder Verschönerungsmaßnahmen gelten nicht als energiesparend; kommerziell genutzte Anlagen bleiben weiterhin unberücksichtigt. Eine Beschreibung und Begründung der Maßnahme durch den antragstellenden Verein ist erforderlich. Die Erhöhung der prozentualen Zuschüsse bedingt Mehrkosten in vier- bis fünfstelliger Höhe in Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Die Anwendung der neuen Zuschusssätze auf die Anträge zu Renovierungen- und Repa-raturen der letzten drei Jahre würde im Durchschnitt rund 3.000,00 € an Mehraufwen-dungen/Jahr im Ergebnishaushalt verursachen.
Im Finanzhaushalt liegen die Mehrkosten, beispielhaft errechnet anhand von drei An-trägen aus dem Jahr 2022 und unter Zugrundelegung des ungedeckten Kostenfaktors, bei rund 3.500,00 € für diese drei Maßnahmen; angewandt auf sämtliche angemeldete Investitionszuschüsse für das laufende Jahr 2022 bei knapp 8.000,00 €. Hierbei handelt es sich allerdings um Zahlen, die aufgrund vorliegender Anträge ermit-telt wurden; über Zahl und finanziellen Umfang künftiger Anträge kann zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Aussage getroffen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch auf jeden Fall eine deutliche Anhebung der entsprechenden Mittel im Finanz- und im Ergebnishaushalt.
Bei sämtlichen Anträgen gilt, dass die Zuschussberechnung anhand des ungedeckten Kostenfaktors erfolgt. Eine Berechnung der Zuschüsse auf Grundlage der Gesamtkosten, unabhängig von Zuschüssen Dritter, empfiehlt sich nicht, da in diesem Fall, gerade bei größeren Investitionen, erhebliche Mehrkosten auf die Stadt zukommen würden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung unter Ziffer 8.1.1 und 8.1.4, wie in der beigefügten Synopse vorgeschlagen, zum 01.01.2023.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Im Ergebnishaushalt 2023 ff wurden Haushaltsmittel in Höhe von 227.000 € angemeldet. Mögliche Mehraufwendungen müssen über das Budget des FB 5 aufgefangen werden. /He, 02.11.22 Auf der Investition „Zuschüsse für Vereine“ stehen aktuell für das Haushaltsjahr 2022 noch 67.177 € zur Verfügung. Für das Jahr 2023 sind Mittel in Höhe von 20.000 € angemeldet. /Kl, 02.11.22
Anlagen
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