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Sachverhalt/Begründung: Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz wurde umfangreich geändert. In der Folge hat der Hessische Städte- und Gemeindebund die Mustersatzung der Friedhofsordnung (Friedhofssatzung) an einigen Stellen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
Die Satzung der Stadt Rödermark soll an die Mustersatzung angepasst werden. Ebenso haben sich aus der Praxis einige Anpassungserfordernisse ergeben, die mit der Mustersatzung im Einklang stehen.
Im Oktober erfolgte durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund eine weitere Anpassung der Mustersatzung im Hinblick auf die ab dem 01.01.2023 geplante Anwendung des § 2 b UStG im Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen. Kurzfristig hat das Bundesfinanzministerium die Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre in Aussicht gestellt. Dennoch sollte der in dieser Anpassung enthaltene Ansatz, dass bei Vorliegen einer räumlich abgrenzbaren und individualisierten Parzelle Steuerfreiheit für entsprechende Leistungen zu verzeichnen ist, bereits umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wird in § 15 Friedhofssatzung die Rechtsqualität der Nutzungsrechte verdeutlicht.
Eine Umsatzsteuerverpflichtung wird jedoch im Zusammenhang mit den sogenannten eigenständigen Leistungen entstehen. Das sind:
Aktuell werden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert, so dass die Umsatzsteuerverpflichtung an dieser Stelle Berücksichtigung finden wird. Nach Fertigstellung der Kalkulation wird ebenfalls die Friedhofsgebührensatzung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der
Friedhofssatzung der Stadt Rödermark
gemäß dem vorgelegten Satzungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja / Nein Anlagen - Synopse zur Gegenüberstellung und Erläuterung der geplanten Änderungen - Entwurf der Friedhofssatzung der Stadt Rödermark
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