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Vorlage - VO/0321/22  

 
 
Betreff: Neufassung der Friedhofssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.12.2022 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse-Alt/Neu_Friedhofsatzung  
Entwurf-Neufassung-Friedhofssatzung  

Sachverhalt/Begründung:
 

Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz wurde umfangreich geändert.

In der Folge hat der Hessische Städte- und Gemeindebund die Mustersatzung der Friedhofsordnung (Friedhofssatzung) an einigen Stellen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

 

Die Satzung der Stadt Rödermark soll an die Mustersatzung angepasst werden. Ebenso haben sich aus der Praxis einige Anpassungserfordernisse ergeben, die mit der Mustersatzung im Einklang stehen.

 

Im Oktober erfolgte durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund eine weitere Anpassung der Mustersatzung im Hinblick auf die ab dem 01.01.2023 geplante Anwendung des § 2 b UStG im Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen. Kurzfristig hat das Bundesfinanzministerium die Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre in Aussicht gestellt.

Dennoch sollte der in dieser Anpassung enthaltene Ansatz, dass bei Vorliegen einer räumlich abgrenzbaren und individualisierten Parzelle Steuerfreiheit für entsprechende Leistungen zu verzeichnen ist, bereits umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wird in § 15 Friedhofssatzung die Rechtsqualität der Nutzungsrechte verdeutlicht.

 

Eine Umsatzsteuerverpflichtung wird jedoch im Zusammenhang mit den sogenannten eigenständigen Leistungen entstehen. Das sind:

  • Abräumen von Gräbern und
  • Verkauf von Namenträgern an Gräbern.

 

Aktuell werden die Friedhofsgebühren neu kalkuliert, so dass die Umsatzsteuerverpflichtung an dieser Stelle Berücksichtigung finden wird.

Nach Fertigstellung der Kalkulation wird ebenfalls die Friedhofsgebührensatzung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der

 

Friedhofssatzung der Stadt Rödermark

 

gemäß dem vorgelegten Satzungsentwurf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja / Nein


Anlagen

- Synopse zur Gegenüberstellung und Erläuterung der geplanten Änderungen

- Entwurf der Friedhofssatzung der Stadt Rödermark
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse-Alt/Neu_Friedhofsatzung (388 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf-Neufassung-Friedhofssatzung (166 KB)