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Vorlage - VO/0297/22  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Finanzbuchhaltung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.12.2022 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2021_Gremien  

Sachverhalt/Begründung:
 

Gemäß § 112 HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

 

Gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.

 

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und am 26. August 2022 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Das Jahresergebnis 2021 der Stadt Rödermark weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 584.991,87 (Plan -628.466,77) auf. Im außerordentlichen Ergebnis verzeichnet die Stadt Rödermark einen Gewinn in Höhe von 268.578,99 (Plan 54.309,88).

 

Der Gesamtgewinn beträgt 853.570,86 (Plan -574.156,89).

 

Das Jahresergebnis 2021 ist gemäß § 24 (1) i.V.m. § 46 (3) GemHVO der Rücklage zuzuführen.

 

Die Verbesserung des Jahresergebnisses resultiert im Wesentlichen aus Positionen des Personalaufwands. Insgesamt ist eine Veränderung der Personalaufwendungen im Vergleich zum Haushaltsansatz in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser Wert ist allerdings zu relativieren, da im Fachbereich Soziales ein Einsparziel in Höhe von einer Million Euro eingepreist war, welches bei den Sachaufwendungen veranschlagt wurde. Die Sachaufwendungen im Fachbereich Soziales wurden um knapp 0,9 Mio. Euro überschritten, so dass die tatsächliche Differenz der Personalaufwendungen zum Haushaltsansatz 1,7 Mio. Euro beträgt. Der Rest entfällt auf das ohnehin vorgesehene Einsparziel.

 

Die wesentlichen Abweichungen zu den Haushaltsansätzen entstehen im Fachbereich Soziales durch den bereits seit mehreren Jahren vorherrschenden Fachkräftemangel und die damit verbundene Nichtbesetzung von Stellen im Kita-Bereich (1,6 Mio. Euro). In den Fachbereichen Organisation und Gremien (170.000 Euro), Finanzen (86.000 Euro), Kultur, Heimat und Europa (63.000 Euro) und Bauverwaltung (53.000 Euro) entstehen Minderaufwendungen durch längere krankheitsbedingte Ausfälle und spätere Nachbesetzung von Stellen.

 

Das Sonderbudget Allgemeine Finanzmittel weist eine Differenz zu den Haushaltsansätzen in Höhe von 691.000 Euro aus. Davon resultieren rund 444.000 Euro aus Minderaufwendungen bei den Rückstellungen für die Pensionen.
 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 26. August 2022 versehenen Jahresabschluss 2021 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlage
 

Jahresabschluss 2021

 

1 Druckexemplar pro Fraktion, Einsichtnahme im Ratsinformationssystem (Allris) erbeten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2021_Gremien (3350 KB)