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Vorlage - VO/0296/22  

 
 
Betreff: Finanzierung Neubau Projekt Brücke am Zilliggarten
- Antrag Investitionsfondsdarlehen 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
13.12.2022 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Das Hessische Finanzministerium bietet Kommunen projektbezogen jährlich zinsgünstige Darlehen aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds mit folgenden Varianten an:

 

Abteilung B (Effektivzins: ca. 2,5% unter Berücksichtigung der Ansparbeiträge): - Darlehen mit Ansparverpflichtung: 20% Ansparbeitrag verteilt auf 4 Jahre, Darlehenszuteilung im 5. Jahr.

 

Nach Zuteilung fallen keine Zinsen an. Tilgung in 20 Jahren mit jährlich 5%. - Darlehen mit verkürzter Ansparzeit: Hier ist die Darlehensauszahlung schon im 1. Jahr möglich, wenn der Ansparbeitrag von 20% vorher komplett erbracht ist.

 

Abteilung C = Kapitalmarktdarlehen mit verbilligtem Zinssatz durch einen Zinszuschuss des Landes (Kundenzinssatz im Jahr 2022: 2,6 % p.a.), 20 Jahre fest - Auszahlung zu 100% im Jahr des Vertragsabschlusses an einem einheitlichen Termin im Herbst - Rückzahlung in gleichbleibenden Halbjahresraten - Laufzeit: 20 Jahre.

 

Die Darlehen aus Abteilung C kommen nur für Vorhaben in Betracht, die vor kurzem begonnen wurden oder deren Beginn unmittelbar bevorsteht. Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Darlehenszusage (Sommer 2023) also bereits begonnen aber noch nicht fertig gestellt sein.

 

Diese Voraussetzungen treffen auf die geplante Baumaßnahme „Brücke am Zilligarten“ zu. Das Projekt soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 begonnen werden.

 

Die Stadt Rödermark könnte laut Rücksprache mit der WIBank für das Projekt ein Darlehen aus dem Investitionsfonds Abt. C beantragen.

 

Die Kreditaufnahme in Höhe von 684.000 € kann im Rahmen der Kreditermächtigung 2023 abgewickelt werden. Eine Einzelgenehmigung der Kommunalaufsicht ist für die Aufnahme des Darlehens gemäß § 103 Absatz 6 HGO ausnahmsweise nicht erforderlich, da es sich um ein Darlehen handelt, bei dem neben dem Hessischen Finanzministerium auch das Hessische Innenministerium an der Bewilligung beteiligt ist.

 

Der Antrag ist bei der Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach einzureichen. Das Hessische Finanzministerium entscheidet über die Darlehensvergabe im Sommer 2023. Darlehensgeberin ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Kreditermächtigung 2023 zweckgebunden für den Neubau der „Brücke am Zilliggarten“ ein Darlehen in Höhe von 684.000 € aus Abteilung C des Hessischen Investitionsfonds beim Hessischen Finanzministerium zu den im Sachverhalt genannten Konditionen zu beantragen.

 

Die Darlehensaufnahme ist im Haushalt 2023 zu veranschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ja.

Die Abwicklung kann so wie im Beschlussvorschlag dargestellt erfolgen. / 07.10.2022 Kl