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Vorlage - FWR/0342/22  

 
 
Betreff: Gewerbegebiet auch für Lebensmittelmarkt
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
30.11.2022 
15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
01.12.2022 
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
13.12.2022 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Der Bedarf an Gewerbeflächen in Rödermark wird von den Gewerbebetrieben in der letzten Umfrage des IHK Offenbach deutlich dargestellt.

In der IHK Standortumfrage wurde die folgende Frage von den Teilnehmern aus Rödermark beantwortet:

Planen Sie in den nächsten Jahren eine Erweiterung / Veränderung Ihres Unternehmens, für die Sie zusätzliche Flächen am Standort benötigen?“

 52% haben einen möglichen Bedarf an weiteren Flächen gemeldet 

(ja: 30%, weiß nicht: 22%, nein: 48%)

Die Erfahrung aus den laufenden Baugebietsplanungen zeigen, dass es viele Jahre dauert vom Beginn der Planung bis zum ersten Spatenstich.

dermark muss vorsorgen für die Zukunft, es darf nicht mehr passieren, dass unsere Gewerbesteuerzahler abwandern, wie gerade wieder berichtet wurde.  Weiterhin bietet Rödermark Potenzial für mindestens 2 weitere Lebensmittelmärkte, wie in der Präsentation der Studie: „Teilfortschreibung Lebensmittelnahversorgungskonzept für die Stadt Rödermark“ festgestellt wurde. Auch für diese dringend benötige Ansiedlung werden geeignete Flächen benötigt.
 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1. Ein weiteres geeignetes Gewerbegebiet zu entwickeln, welches auch die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes bzw. Vollsortimenter ermöglicht.

2. Die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu die Bodenbevorratung einzuleiten, sobald eine neue Vereinbarung mit einer entsprechenden Gesellschaft abgeschlossen wurde

3. Es sind Vorschläge für eine Gebietsabgrenzung und für eine Bestimmung der Art der baulichen Nutzung darzustellen.

4. Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll zum einen im Gebiet selbst und zum anderen nach Möglichkeit angrenzend bzw. im Stadtgebiet erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: