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Bezeichnung: |
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses |
Gremium: |
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
Datum: |
Do, 19.09.2024 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
19:30 - 20:58 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Mehrzweckraum der Halle Urberach |
Ort: |
Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bericht zum 1. Halbjahr 2024 |
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VO/0219/24 |
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Ö 3 |
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Bestimmung des Termins der Wahl sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Rödermark (Amtszeit ab 01.07.2025) |
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VO/0233/24 |
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Ö 4 |
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Gesamtabschluss 2022 |
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VO/0193/24 |
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Ö 5 |
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Jahresabschluss 2023 |
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VO/0253/24 |
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Ö 6 |
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Beteiligungsbericht 2023 |
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VO/0243/24 |
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Ö 7 |
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Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 in der Stadt Rödermark - Hebesatzsatzung - |
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VO/0232/24 |
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Ö 8 |
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Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung |
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VO/0250/24 |
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Ö 9 |
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Beschluss einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen (Einweisung auf Grundlage des § 11 HSOG) |
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VO/0244/24 |
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Ö 10 |
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Änderung/ Ergänzung der Zisternensatzung der Stadt Rödermark |
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VO/0239/24 |
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Ö 11 |
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Grundsatzbeschluss "Alte Wache" |
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VO/0241/24 |
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Ö 12 |
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 "Urbanes Gebiet Kapellenstraße" - Aktueller Sachstand, Vorvertrag vom 17.12.2019, weiteres Vorgehen |
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VO/0242/24 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Alternative 1: Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis. § 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann. Alternative 2: Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben. Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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18.09.2024 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 3 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: Alternative 1: Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis. § 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt Zustimmung: / Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Enthaltung: / Alternative 2: Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben. Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
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19.09.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Alternative 1: Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis. § 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann. Alternative 2: Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben. Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Alternative 1 abzulehnen und der Alternative 2 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Alternative 1 Zustimmung: Ablehnung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Enthaltung:
Abstimmungsergebnis: Alternative 2 Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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01.10.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Alternative 1: Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis. § 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt Zustimmung: ./. Ablehnung: CDU (9), AL/Grüne (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2) Enthaltung: ./. Alternative 2: Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben. Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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Ö 13 |
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Beitrittsbeschluss zum Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) |
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VO/0238/24 |
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Ö 14 |
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Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunale Betriebe Rödermark" - 7. Änderung - |
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VO/0240/24 |
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Ö 15 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark |
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FDP/0168/24 |
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Ö 16 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
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CAL/0203/24 |
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Ö 17 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Anordnung von Tempo 30 |
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SPD/0256/24 |
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Ö 18 |
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Antrag der Fraktion FWR: Einrichtung "Runder Tisch - Grüne Mitte" |
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FWR/0258/24 |
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Ö 19 |
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Antrag der Fraktion FWR: Änderung Richtlinien Förderung von Mini-PV Anlagen ("Balkonkraftwerke") |
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FWR/0259/24 |
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Ö 20 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden |
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FDP/0261/24 |
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Ö 21 |
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Antrag der Fraktion FWR und der FDP-Fraktion: Neustart beim Kulturhallenprogramm |
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FF/0260/24 |
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Ö 22 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 23 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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