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Tagesordnung - 28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 19.09.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht zum 1. Halbjahr 2024  
Enthält Anlagen
VO/0219/24  
Ö 3  
Bestimmung des Termins der Wahl sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Rödermark (Amtszeit ab 01.07.2025)  
VO/0233/24  
Ö 4  
Gesamtabschluss 2022  
Enthält Anlagen
VO/0193/24  
Ö 5  
Jahresabschluss 2023  
Enthält Anlagen
VO/0253/24  
Ö 6  
Beteiligungsbericht 2023  
Enthält Anlagen
VO/0243/24  
Ö 7  
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 in der Stadt Rödermark - Hebesatzsatzung -  
Enthält Anlagen
VO/0232/24  
Ö 8  
Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung  
Enthält Anlagen
VO/0250/24  
Ö 9  
Beschluss einer Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen (Einweisung auf Grundlage des § 11 HSOG)  
Enthält Anlagen
VO/0244/24  
Ö 10  
Änderung/ Ergänzung der Zisternensatzung der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0239/24  
Ö 11  
Grundsatzbeschluss "Alte Wache"  
Enthält Anlagen
VO/0241/24  
Ö 12  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 "Urbanes Gebiet Kapellenstraße" - Aktueller Sachstand, Vorvertrag vom 17.12.2019, weiteres Vorgehen  
Enthält Anlagen
VO/0242/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis.

 

§ 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

Alternative 2:

 

Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

 

Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    18.09.2024 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis.

 

§ 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

 

Zustimmung: /

Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Enthaltung:   /

 

 

Alternative 2:

 

Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

 

Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung: /

Enthaltung:   /

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung: /

Enthaltung:   /

   
    19.09.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH  Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis.

 

§ 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann.

 

Alternative 2:

 

Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

 

Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Alternative 1 abzulehnen und der Alternative 2 zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Alternative 1

 

Zustimmung:

Ablehnung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR

Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: Alternative 2 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung:

   
    01.10.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1:

 

Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis.

 

§ 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig abgelehnt

 

Zustimmung: ./.

Ablehnung: CDU (9), AL/Grüne (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Enthaltung: ./.

 

 

Alternative 2:

 

Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.

 

Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Ablehnung: ./.

Enthaltung: ./.

Ö 13  
Beitrittsbeschluss zum Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR)  
Enthält Anlagen
VO/0238/24  
Ö 14  
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunale Betriebe Rödermark" - 7. Änderung -  
Enthält Anlagen
VO/0240/24  
Ö 15  
Antrag der FDP-Fraktion: Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark  
FDP/0168/24  
Ö 16  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark  
CAL/0203/24  
Ö 17  
Enthält Anlagen
Antrag der SPD-Fraktion: Anordnung von Tempo 30  
SPD/0256/24  
Ö 18  
Antrag der Fraktion FWR: Einrichtung "Runder Tisch - Grüne Mitte"  
FWR/0258/24  
Ö 19  
Antrag der Fraktion FWR: Änderung Richtlinien Förderung von Mini-PV Anlagen ("Balkonkraftwerke")  
FWR/0259/24  
Ö 20  
Antrag der FDP-Fraktion: Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden  
FDP/0261/24  
Ö 21  
Antrag der Fraktion FWR und der FDP-Fraktion: Neustart beim Kulturhallenprogramm  
FF/0260/24  
Ö 22  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 23  
Mitteilungen und Anfragen