Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Mit dem durch den Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH Rödermark vorgelegten Projetzeitenplan besteht Einverständnis.
§ 3 Abs. 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 ist dahingehend zu ändern, dass als Frist für die Vorlage aller Planungsunterlagen sowie des unterzeichneten Durchführungsvertrag der 30.06.2025 festgelegt wird, so dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ noch vor der Sommerpause 2025 als Satzung beschlossen werden kann.
Alternative 2:
Die Stadt Rödermark, vertreten durch den Magistrat, macht von dem in § 7 des „Vorvertrages zum Abschluss eines Durchführungsvertrages“ vom 17.12.2019 vereinbarten Rücktrittsrecht Gebrauch. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist dem Vorhabenträger Frank Immobilien GmbH/ Rödermark umgehend zuzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.
Das Baurecht für diesen Bereich entspricht weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplans A11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ (Sondergebiet, das der Erholung dient, gewerbliche Nutzungen, die auf einen Standort in Friedhofs- oder Schulnähe angewiesen sind). Sofern ein neues Bauvorhaben diesen Festsetzungen widerspricht, wird ein neues Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans zur Schaffung des entsprechenden Baurechts erforderlich.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Alternative 1 abzulehnen und der Alternative 2 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Alternative 1
Zustimmung: Ablehnung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Enthaltung: Abstimmungsergebnis: Alternative 2
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||