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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revision des Kreises Offenbach vom 18.04.2024 versehenen Jahresabschluss 2022 gemäß § 114 HGO fest.
Die Entscheidung nach § 114 Abs. 1 Satz 1 HGO über die Entlastung des Magistrates ist nicht erforderlich, da diese bereits mit den geprüften Einzelabschlüssen 2022 erfolgte.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung: |
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