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Auszug - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 in der Stadt Rödermark - Hebesatzsatzung -  

 
 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.09.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0232/24 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025 in der Stadt Rödermark - Hebesatzsatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Steuerverwaltung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat empfiehlt den Beschluss des beigefügten Entwurfes der ab 01.01.2025ltigen Hebesatzsatzung, mit einer Reduzierung der Grundsteuer A um 25 auf 175 und Anhebung der Grundsteuer B um 85 auf 800 Prozent. Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt unverändert 380 Prozent.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.


Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung: