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Beschlussvorschlag:
Der Magistrat empfiehlt den Beschluss des beigefügten Entwurfes der ab 01.01.2025 gültigen Hebesatzsatzung, mit einer Reduzierung der Grundsteuer A um 25 auf 175 und Anhebung der Grundsteuer B um 85 auf 800 Prozent. Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt unverändert 380 Prozent.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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