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Tagesordnung - Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Fr, 08.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der FDP-Fraktion: Digitalisierungsfahrplan für die Rödermärker Kommunalverwaltung  
FDP/0211/17  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Erweiterung Hotel Odenwaldblick" - Antrag des Vorhabenträgers bezüglich der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch  
Enthält Anlagen
VO/0241/17  
Ö 6  
Widmung von Straßen  
Enthält Anlagen
VO/0254/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, die nachfolgend aufgeführten Flächen gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen, mit der Zweckbestimmung Gemeindestraße nach § 3 Absatz 1 Ziffer 3 HStrG.

 

  1. Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 10 Nr. 42/44 mit 1.129 m², Lerchenstraße.

Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 1 gekennzeichnet.

 

  1. Grundstück Gemarkung Messenhausen Flur 1 Nr. 150/1 mit 142 m², Eichenweg.

Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 2 gekennzeichnet.

 

 

Punkt 3:

Die in der geschlossenen Ortslage liegende Teilfläche des Alten Seeweges, Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Nr. 362/1, wird als Fuß- und Radweg gewidmet.

Der entsprechende Bereich erstreckt sich von der Frankfurter Straße bis zur verlängerten westlichen Grenze der Parzelle 165 und ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 3 gekennzeichnet.

 

 

Die in der Anlage beigefügte Lagepläne sind Bestandteil der jeweiligen Beschlüsse.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    22.11.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, die nachfolgend aufgeführten Flächen gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen, mit der Zweckbestimmung Gemeindestraße nach § 3 Absatz 1 Ziffer 3 HStrG.

 

  1. Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 10 Nr. 42/44 mit 1.129 m², Lerchenstraße.

Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 1 gekennzeichnet.

 

  1. Grundstück Gemarkung Messenhausen Flur 1 Nr. 150/1 mit 142 m², Eichenweg.

Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 2 gekennzeichnet.

 

Punkt 3:

Die in der geschlossenen Ortslage liegende Teilfläche des Alten Seeweges, Grundsck Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Nr. 362/1, wird als Fuß- und Radweg gewidmet.

Der entsprechende Bereich erstreckt sich von der Frankfurter Straße bis zur verlängerten westlichen Grenze der Parzelle 165 und ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 3 gekennzeichnet.

 

Die in der Anlage beigefügte Lagepläne sind Bestandteil der jeweiligen Beschlüsse.

 

Abstimmungsergebnis:mehrheitlich angenommen

 

Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:

Enthaltung:FWR

   
    05.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgt unter TO A.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark beschließt, die nachfolgend aufgeführten Flächen gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen, mit der Zweckbestimmung Gemeindestraße nach § 3 Absatz 1 Ziffer 3 HStrG.

 

  1. Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 10 Nr. 42/44 mit 1.129 m², Lerchenstraße.

Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 1 gekennzeichnet.

 

  1. Grundstück Gemarkung Messenhausen Flur 1 Nr. 150/1 mit 142 m², Eichenweg.

Die neue Straßenfläche ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 2 gekennzeichnet.

 

Punkt 3:

Die in der geschlossenen Ortslage liegende Teilfläche des Alten Seeweges, Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 2 Nr. 362/1, wird als Fuß- und Radweg gewidmet.

Der entsprechende Bereich erstreckt sich von der Frankfurter Straße bis zur verlängerten westlichen Grenze der Parzelle 165 und ist im beigefügten Lageplan zu Punkt 3 gekennzeichnet.

 

Die in der Anlage beigefügte Lagepläne sind Bestandteil der jeweiligen Beschlüsse.

Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen

 

Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (7), SPD (5), FWR (4), FDP (2)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

   
    08.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Die Abstimmung des Tagesordnungspunktes erfolgte in der Sitzung am 05.12.2017.

Ö 7  
Gesamtabschluss 2016  
Enthält Anlagen
VO/0252/17  
Ö 8  
Kommunalinvestitionsprogramm Land - Anmeldung einer Ersatzmaßnahme  
Enthält Anlagen
VO/0255/17  
Ö 9  
Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Enthält Anlagen
VO/0072/17  
Ö 9.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FDP/0144/17  
Ö 9.2  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
FWR/0271/17  
Ö 10  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
CAL/0259/17  
Ö 10.1  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  
FWR/0272/17  
Ö 10.2  
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen  
SPD/0292/17  
Ö 11  
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung - StrRS)  
Enthält Anlagen
VO/0256/17  
Ö 12  
Neuwahl von drei Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0249/17  
Ö 13  
Jahresabschluss 2016 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0190/17  
Ö 14  
Badehaus - Nutzungsentgelt für Vereine  
VO/0201_2/17  
Ö 14.1  
Änderungsantrag der Fraktion FWR: Badehaus - Nutzungsentgelt für Vereine  
FWR/0282/17  
Ö 15  
Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2018 bis 2020, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung  
VO/0235/17  
Ö 16  
Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung eines Radweges Messenhausen - S-Bahnstation Dietzenbach  
SPD/0258/17