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Auszug - Änderungsantrag der Fraktion FWR: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  

 
 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 10.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: abgelehnt
Datum: Fr, 08.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
FWR/0272/17 Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation (Änderungsantrag)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussvorschlag:

 

Änderung von Punkt 1:

1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das

Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr

eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1,5 Million Euror die grundhafte

Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der

Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu

berücksichtigen.

 

Änderung von Punkt 2:

2. Die Bruttoinvestitionssumme von 1,5 Million Euro für grundhafte Erneuerungen

von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

Änderung von Punkt 6:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Grundsteuer B wird im Jahr nach der ersten Erhebung von Straßenbeiträgen um 40 Punkte reduziert.

 

NEU Punkt 7:

Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Immobilien der gemeinnützigen Vereine nicht über die Gebühr von der Straßenbeitragssatzung belastet wird.


Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:FWR (4), SPD (5)

Ablehnung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), FDP (1)

Enthaltung:/