Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation  

 
 
Fortsetzung der 14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 08.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
CAL/0259/17 Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Jedes Jahr sind Straßenerneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Das Straßennetz soll kontinuierlich erneuert werden. Es ist daher geplant, jedes Jahr eine Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen aufzuwenden. Dieses Investitionsziel ist sowohl bei der Vorlage der Haushalte als auch bei der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

  1. Die Bruttoinvestitionssumme von 1 Million Euro für grundhafte Erneuerungen von Straßen jährlich zu investieren. Bei der Planung dieser Investitionsmaßnahmen ist insbesondere die Liste der grundhaft zu erneuernden Straßen zu berücksichtigen.

 

 

  1. Nicht nur hinsichtlich der Investitionssumme, sondern auch im Hinblick auf die Abrechnungsbezirke ist für ein kontinuierliches Vorgehen bei der Erneuerung der Straßen zu sorgen. Nach Möglichkeit sollen zeitlich versetzt in allen Abrechnungsbezirken Maßnahmen stattfinden.

 

  1. Alle Planungen und Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen und Synergieeffekten mit anderen Planungs- und Vorhaben- Trägern (insbesondere Trägern von Ver- und Entsorgungsleitungen) abzustimmen.

 

  1. Dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie mindestens einmal jährlich Bericht zu erstatten.

 

  1. Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel  zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gehrleistet sein.

 

  1. Durch die Einführung der Straßenbeitragssatzung sollen den Vereinen bezüglich ihrer vereinseigenen Anlagen und bezüglich ihrer satzungsgemäßen Tätigkeiten keine Mehrbelastung entstehen. Der Magistrat hat hierfür ein Konzept vorzulegen.

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6)

Ablehnung:SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), FDP (1)

Ablehnung:SPD (5), FWR (4)

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 3:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 5:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 6:mit Stimmenmehrheit angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), FDP (1)

Ablehnung:SPD (5)

Enthaltung:FWR (4)

 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 7:einstimmig angenommen

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grüne (6), SPD (5), FWR (4), FDP (1)

Ablehnung:/

Enthaltung:/