Anfrage:
1) Unter welchen rechtlichen sowie praktischen Voraussetzungen ist die dauerhafte Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Odenwaldstraße in Höhe zwischen den Discountern Netto und Lidl (siehe Planskizze) möglich?
2) Mit welchen Kosten für die dauerhafte Anordnung eines solchen Fußgängerüberweges (Markierung, ggf. Verkehrszeichen 350 StVO, usw.) ist bzw. wäre zu rechnen?
