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Sachverhalt/Begründung: Im November 2019 wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für Südhessen der Öffentlichkeit vorgestellt. Basierend auf definierten Eignungs- und harten Ausschlusskriterien wurde eine Flächenkulisse bis zum Jahr 2030 definiert, die dem prognostizierten Wohn- und Gewerbeflächenbedarf bis 2030 Rechnung trägt. Rödermark wurde dabei die Qualität eines Impulsraums zugeordnet, also eines Raumes , der sich besonders gut für Wohnbau- und Gewerbeflächen eignet. Diese Impulsräume sollen, so eine entsprechende Presseerklärung des Regierungspräsidium, bei der Flächenausweisung im Vordergrund stehen. Durch die Ausweisung von Flächen über den Bedarf hinaus soll den Kommunen dabei mehr Flexibilität im Prozess des Grunderwerbs ermöglicht werden.
Die Stadt Rödermark sollte die im Gutachten vorgeschlagenen Flächenpotentiale auf ihrem Stadtgebiet offensiv nutzen, und mit dem Regionalverband in entsprechende Verhandlungen treten. Beschlussvorschlag: Die Stadt Rödermark übernimmt aus dem Regionalen Entwicklungskonzept des RP Darmstadt diejenigen Flächen, die als Zuwachsflächen benannt sind, als weiteren eigenen Vorschlag für die Gespräche mit dem Regionalverband FrankfurtRhein/Main.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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