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Vorlage - VO/0225/19  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2018 der Kommunalen Betriebe der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.11.2019 
32. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.12.2019 
29. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2018  
Jahresabschluss 2018 Prüfer  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Nr. 11 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) stellt die Stadt-
verordnetenversammlung die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes fest und entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen, nachdem die Betriebskommission gemäß § 7 Nr. 5 EigBGes hierzu Stellung genommen hat.

 

Der Jahresabschluss 2018 wurde vom Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ am 24. Juni 2019 erstellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Mainz.

 

Dem Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ wurde am 4. Oktober 2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt.

 

Nach handelsrechtlicher Betrachtung dürfen interne Leistungen innerhalb der Kommunalen Betriebe nicht ausgewiesen werden. Im Wesentlichen erbringt der Betriebshof interne Leistungen für die Geschäftsfelder Abfall, Abwasser, Badehaus und Gebäudewirtschaft. Diese betrugen in 2018 insgesamt EUR 380.324,83.

 

Die Betriebsleitung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder wie folgt zu verwenden:

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Verlust

-38.031,09

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

251.203,11

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-384.597,12

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-211.384,76

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

151.400,20

Zuführung zu der Rücklage

 

Jahresverlust

231.409,66

 

 

 

 

 

    

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes den mit uneinge-schränktem Bestätigungsvermerk der Schüllermann und Partner AG, Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Mainz, versehenen Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung.

 

Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:

 

 

Euro

 

Geschäftsfeld Abfall

Verlust

-38.031,09

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Abwasser

Gewinn

251.203,11

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Badehaus

Verlust

-384.597,12

Entnahme aus der Rücklage

Geschäftsfeld Betriebshof

Verlust

-211.384,76

Vortrag auf neue Rechnung

Geschäftsfeld Gebäudewirtschaft

Gewinn

151.400,20

Zuführung zu der Rücklage

 

Jahresverlust

231.409,66

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2018 (812 KB)      
Anlage 2 2 Jahresabschluss 2018 Prüfer (2244 KB)