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Sachverhalt/Begründung:
Die FDP Fraktion hatte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2019 eine Anfrage (FDP/0208/19) betreffend die öffentlich zugänglichen Toiletten am/im Bahnhofsgebäude in Ober-Roden an den Magistrat gerichtet. Die sachliche Grundlage für diese besagte Anfrage der FDP waren die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2012 (VO/0313/12) sowie vom 07.05.2013 (VO/0089/13) betreffend das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofes in Ober-Roden.
Der Magistrat der Stadt Rödermark hat diese vorstehend genannte Anfrage schriftlich und ausführlich beantwortet. Hervorgehend aus dieser vorstehend genannten, schriftlichen Beantwortung seitens des Magistrates ergeben sich in der Sache einige qualifizierte Rück- bzw. Nachfragen. Anfrage
V o r b e m e r k u n g Alle nachstehenden Anfragen beziehen sich auf die schriftliche Antwort des Magistrates auf die Anfrage (FDP/0208/19) der FDP: „Öffentlich zugängliche Toiletten am Bahnhof in Ober-Roden“ STAVO 15.10.2019
1) Ausweislich des Originaltextes des Vertrages der Stadt Rödermark mit dem Investor vom 15.05.2013 (UR 539/2013, § 2 Ziffer 5) verpflichtet sich der Käufer des Bahnhofsgebäudes in Ober-Roden gegenüber dem Verkäufer dazu, zwei im Bahnhofgebäude befindliche, öffentliche Toiletten (Mann/Frau) während der üblichen Geschäftszeiten für den Publikumsverkehr zugänglich zu halten.
Frage: Warum wurde seitens der Stadt Rödermark – über 6 Jahre nach dem Vertragsschluss – nicht auf die Vertragserfüllung hinsichtlich der Errichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im ehemaligen Empfangsgebäude des Bahnhofes Ober-Roden hingewirkt bzw. darauf bestanden? Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Stadt Rödermark, um die Vertragserfüllung noch herbeizuführen?
2) Ausweislich der besagten Antwort des Magistrates auf die oben genannte Anfrage der FDP heißt es, dass dieser Teil des Ergänzungsbeschlusses (VO/0089/13) auf die ursprüngliche Absicht des Investors abzielte, die öffentlich zugänglichen Toiletten im Bereich des Service Stores zu errichten. Wörtlich heißt es im Sachverhalt dieses Beschlusses dazu: „Herr V. (Investor) beantragt die Zuteilung einer zusätzlichen Teilfläche von ca. 35 qm südlich des Bahnhofsgebäudes. Nach der derzeitigen Planung wird dieser Eingang mit der kleinen Treppe für die der Öffentlichkeit zugänglichen Toiletten benötigt“ Im Laufe des Baugenehmigungsverfahren musste die Planung augenscheinlich und mehrfach den bauordnungsrechtlichen, insbesondere brandschutzrechtlichen Erfordernissen vor Ort angepasst werden. Die öffentlich zugänglichen Toiletten wurden daraufhin im Gaststättenbereich vorgesehen. Der seitliche Treppenbereich des „Service Store“ ist wohl nunmehr ein notwendiger Fluchtweg.
Fragen: a. Wieso waren die genannten brandschutzrechtlichen Erfordernisse bzw. Anpassungen (Fluchtweg) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2013 nicht bekannt? Wann wurden diese vorstehend genannten Informationen der Stadt Rödermark gegenüber förmlich bekannt?
b. Wie stehen konkret die Brandschutz- und Fluchtwegerfordernisse im Bereich des Service Store im ehemaligen Empfangsgebäude des Bahnhofes Ober-Roden der dortigen baulichen Darstellung von öffentliche Toiletten entgegen? Es wird diesbezüglich um eine grobe planerische (Planskizze) Darstellung der gegenwärtigen, genehmigten baulichen Situation gebeten.
c. Was wurde seitens der Stadt Rödermark mit Blick auf die Vertragserfüllung (Errichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im ehemaligen Empfangsgebäude des Bahnhofes Ober-Roden) seit Bekanntwerden der vorstehend genannten brandschutzrechtlichen Erfordernisse bzw. Anpassungen (Fluchtweg) unternommen?
d. Wie sieht die aktuelle Planung des Investors zur Vertragserfüllung (Errichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im ehemaligen Empfangsgebäude des Bahnhofes Ober-Roden) baulich und praktisch aus? Welchen Zeitrahmen zur Realisierung gibt es aktuell dazu?
e. Ist zur Vertragserfüllung (Errichtung öffentlich zugänglicher Toiletten im ehemaligen Empfangsgebäude des Bahnhofes Ober-Roden) aus baulicher Sicht im ehemaligen Empfangsgebäude des Bahnhof Ober-Roden ausschließlich nur noch eine Darstellung der öffentlichen Toiletten im Bereich der geplanten Gaststätte möglich? Ist hierzu dann die gemeinschaftliche Benutzung der Sanitäranlagen von Gaststättenbesucher/-innen sowie kumulativ Pendlern sowie allen übrigen Bahnhofsbenutzer/-innen vorgesehen oder zwangsläufig? Dies in welchem täglichen Öffnungszeitraum?
f. Wie bewertet der Magistrat die praktischen Chancen der Realisierung einer Verpachtung des Gastronomiebereiches im Bahnhofsgebäude mit der vertraglichen Auflage, die Sanitäranlagen der zu betreibenden Gaststätte auch öffentlich für Publikumsverkehr zugänglich zu machen?
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