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Vorlage - FDP/0268/19  

 
 
Betreff: Überarbeitung der Grünpflegepläne in Rödermark nach ökologischen Kriterien
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
27.11.2019 
30. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.11.2019 
32. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.12.2019 
29. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
04.02.2020 
30. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
22.01.2020 
31. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.01.2020 
33. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

In den letzten 3 Jahrzehnten hat deutschlandweit die biologische Vielfalt stark abgenommen. Das Land wird intensiver den je genutzt, ökonomische Aspekte stehen bei der Landnutzung klar im Vordergrund, Überdüngung, der Einsatz von Pestiziden und Herbiziden, hoher Landverbrauch durch Hochbau und Tiefbau, Klimawandel und direkte menschliche Eingriffe haben dafür gesorgt, dass sich in dieser Zeit die Zahl der Vögel halbiert und die der Insekten um nahezu 75 % reduziert hat. Wir sind dabei, uns unserer natürlichen Lebensgrundlage zu berauben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich dem Verlust an Artenvielfalt und Individuenzahl entgegenzustellen und zu handeln. Dabei sollte man nicht auf die anderen zeigen, sondern jeder sollte seinen Teil dazu beitragen, dass die Biodiversität nicht weiter abnimmt, sondern im besten Fall wieder zunimmt. Auch die Stadt Rödermark.

 

Gerade Kommunen kommt hier eine Vorbildfunktion zu. Während viele andere Kommunen bereits gehandelt haben, pflegt Rödermark seine Grünflächen noch nahezu komplett konventionell nach wirtschaftlichen und optischen Kriterien. Eine Überarbeitung der Kriterien der Grünflächenpflege und daraufhin die Abänderung der

Pflegepläne ist überfällig. Die Erfahrungen aus anderen Kommunen haben eindrucksvoll bewiesen, dass eine Pflege nach ökologischen Kriterien nicht zwangsläufig teurer sein muss, im Gegenteil am Ende sogar weniger

Mittel benötigen kann.

 

 

 

Kindergärten müssen keine laubfreien Zonen sein, Blühflächen auf den Friedhöfen können die Besucher erfreuen, Kinderspielplätze müssen nicht Golfplätzen ähneln und Straßenbegleitgrün nicht alle 4 Wochen gemäht werden. Gerade das Straßenbegleitgrün besteht oft aus Blühpflanzen, die es auf einer Intensivwiese

nicht mehr gibt, inklusive einer Vielzahl davon lebender Insekten. Blüht eine Pflanze nicht mehr, hat sie dennoch einen hohen Wert für die Natur.

Der Samen ist Herbst und Winternahrung für Vögel und Nagetiere, an den Stängeln und unter dem Laub ruht in der kalten Jahreszeit die nächste Insektengeneration. Totholz ist

Nahrung und Unterschlupf für eine Vielzahl von Lebewesen. All diese Aspekte sollte die städtische Grünpflege bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Die Änderung der Pflegekriterien und Umstellung der Pflegepläne ist ein wichtiger, mittelfristig kostenneutraler Schritt, der Nachahmer bei Privatpersonen finden wird und langfristig

zu einem Umdenken im Umgang mit der Natur führen kann

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, die Kriterien bei der städtischen Grünflächenpflege dahingehend anzupassen bzw. abzuändern, dass ökologische Aspekte hierbei in den Vordergrund gerückt werden. Pflegepläne sind entsprechend umzustellen. Dies gilt vor allem für die Grünflächen der städtischen Kitas, die Kinderspielplätze, innerörtliche Grünflächen und Parkanlagen von mehr als 100 qm Größe, die städtischen Friedhöfe sowie von Straßenbegleitgrün und die Randstreifen entlang von Feldwegen.

 

Dies soll insbesondere geschehen durch:

        Reduzierung der Mähzyklen wo sinnvoll und möglich

        Vollständiger Verzicht auf Pestizide und Herbizide bei der Grünflächenpflege

        Anlage von Blühflächen auf den Friedhöfen

        Verändertes Laubmanagement (u.a. vollständiger Verzicht auf Laubsauger und Beschränkung des Einsatzes von Laubsaugern auf Wege und asphaltierte Flächen, Belassen von Restlaubflächen auf Spielplätzen und Kindertageseinrichtungen.

        Verbannung von Pflanzen mit gefüllten Blüten von städtischen Grünflächen (z.B. Forsythie, Geranie, Stockrose, die meisten Dahlien, Chrysanthemen, Astern)

        Bevorzugte Anpflanzung von Blühpflanzen mit hohem Nutzen für die Insektenwelt

        Stehenlassen abgeblüter Flächen bis in das Frühjahr, wo dies möglich ist

        Schulungen von Personal (Betriebshof, Friedhof, Kitas), damit die Gründe für die Umstellung verstanden und auch weitergegeben werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: