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Sachverhalt/Begründung:
Das für die Landesplanung zuständige Hessische Wirtschaftsministerium möchte das „Zentrale-Orte-Konzept“1 in Hessen überarbeiten: Das „Zentrale-Orte-Konzept“ ist ein Instrument der Raumplanung und soll die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Gütern, Dienstleistungen und Arbeitsplätzen sicherstellen durch ein Raster von Kommunen unterschiedlicher Hierarchiestufen und entsprechend unterschiedlicher Versorgungsgebiete, nämlich Ober-, Mittel-, und Grundzentren (Unter- und Kleinzentren). Nach der Einwohnerdichte werden der ländliche Raum, der Ordnungsraum und innerhalb des Ordnungsraums der Verdichtungsraum unterschieden.
Die derzeitige Einstufung der hessischen Kommunen als Zentrale Orte basiert noch auf dem Landesentwicklungsplan 2000 (LEP 2000), der mittlerweile bereits dreimal fortgeschrieben worden ist. Nach der Landtagswahl 2018 sollte der Landesentwicklungsplan ein weiteres Mal fortgeschrieben oder neu aufgelegt werden: Deshalb hat das zuständige Ministerium eine Expertenkommission „Zentrale Orte und Raumstruktur“ („ZORa-Kommission“) mit der Erarbeitung von Empfehlungen zur Überarbeitung des Zentrale-Orte-Konzepts betraut. Diese Empfehlungen liegen mittlerweile vor: Unter anderem empfiehlt die Kommission, das System der Mittelzentren zu differenzieren, da diese Orte im ländlichen Raum größere Gebiete zu versorgen haben, als z.B. im Rhein-Main-Gebiet. Sie regt außerdem an, benachbarte Mittelzentren im Verdichtungsraum sollen feste Kooperationen über Versorgungsangebote vereinbaren, andernfalls droht nach einer Frist von fünf Jahren die Herabstufung zu Grundzentren. Durch die Zusammenarbeit benachbarter Mittelzentren soll es zum wechselseitigen Ausgleich von Versorgungsdefiziten kommen und Konkurrenz vermieden werden. Nach einer Überlegung des Hessischen Wirtschaftsministeriums könnten durch diese Kooperationen sogenannte „Kooperationsräume“ mehrerer Kommunen entstehen, welche unter anderem zur Optimierung von Versorgungsangeboten und zur Mobilisierung und Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen führen sollen. Besonders im Rhein-Main-Gebiet ist dabei aber auch eine Kooperation von Mittel- und Oberzentren denkbar.
Der Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main spricht sich gegen diese Planungen des Landes aus (siehe Beschluss der Verbandskammer vom 19.06.2019, Beschluss Nr. IV-144): Der Verband fordert die Hessische Landesregierung dazu auf, seine Mittelzentren eher zu stärken, als zu schwächen. Eine Herabstufung zu Grundzentren hätte erhebliche finanzielle Ausfälle zur Folge: Ein Grundzentrum erhält weniger Finanzzuwendungen vom Land aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) und zugleich auch geringere Fördermittel als ein Mittelzentrum. Die Durchführbarkeit bisheriger Aufgaben, wie die Unterhaltung eines Schwimmbades oder einer Veranstaltungshalle, würde somit nur noch schwer bis nicht mehr möglich sein. Spürbare Folgen hätte dies aber nicht nur auf kommunaler Ebene. Durch die Leistungsminderung der Städte der Rhein-Main-Region würde die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main geschwächt werden: Die Bevölkerung der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main erwartet in den Städten sowie im Umland der Kernstadt Frankfurt am Main auf kurzen Wegen ein vergleichbares Angebot, wie in den Außenbezirken einer Großstadt, und die betroffenen Kommunen sind dafür bereits jetzt ganz überwiegend unterfinanziert. Eine Reduzierung der Finanzmittel in den Mittelzentren des Frankfurter Umlandes würde die Attraktivität der Rhein-Main-Region nachhaltig schwächen, was sich über kurz oder lang auf die Wirtschaftskraft im gesamten Rhein-Main-Gebiet und damit auch die des gesamten Landes Hessen auswirken würde.
Auf eine kleine Anfrage der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu diesem Thema (Drucksache 20/1174; Titel: „Landesentwicklungsplan - Zentrale Orte System (ZORa)“) hat der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir, Ende Oktober für die Landesregierung geantwortet. In dieser Antwort werden unter anderem die nachstehend genannten Aussagen (Zitate) getroffen:
„[...] Abstufungen zu Grundzentren kommen für die Expertenkommissionen nur für den Fall in Betracht, dass diese Mittelzentren nicht in adäquater Zeit (fünf Jahre) die vertraglich vereinbarten Kooperationsleistungen erbringen. [...]“ „[...] Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode bereitet die Landesregierung derzeit die Änderung des Landesentwicklungsplans vor. Dabei wird auch das zentralörtliche System zur Bestimmung der hessischen Ober- und Mittelzentren überprüft. Darüber hinaus liegen inzwischen die Empfehlungen der Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) vor. [...]“ „[...] Im Rhein-Main-Gebiet haben die meisten Mittelzentren zwar eine vergleichbare Ausstattung wie Mittelzentren in anderen Landesteilen, liegen jedoch so eng beieinander2, dass sie weniger Versorgungsfunktionen für benachbarte Kommunen wahrzunehmen haben. [...]“ „[...] Die Expertenkommission empfiehlt daher, bei den Mittelzentren im Rhein-Main-Gebiet „formalisierte Städtekooperationen“ anzustreben. In diesen Kooperationen sollen die jeweiligen Kommunen arbeitsteilig zentralörtliche Leistungen anbieten. [...]“ „[...] Die Änderung des Landesentwicklungsplans wird derzeit vorbereitet. Sobald der Entwurf innerhalb der Landesverwaltung inhaltlich abgestimmt ist, wird er im Staatsanzeiger veröffentlicht und an die hessischen Kommunen verschickt. Diese können dann im gesetzlich vorgesehenen Zeitraum von zwei Monaten dazu Stellung nehmen. [...]“
1 https://landesplanung.hessen.de/lep-hessen/Expertenkommission-Zentrale-Orte-und-Raumstruktur-ZORa
2 Hinweis der antragstellenden Fraktion: Von 13 kreisangehörigen Kommunen im Kreis Offenbach sind 10 derzeit als Mittelzentren eingestuft.
Anlagen:
1. Beschluss (IV-144) 4 der Verbandskammer des Regionalverband FrankfurtRheinMain 2. Übersichtskarte (Entwurf): Kooperationsräume5 im Regionalverband FrankfurtRheinMain Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1) Die Stadt Rödermark unterstützt vollumfänglich den Beschluss (Nr. IV-144) der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain vom 19.06.2019 zu der im neuen Landesentwicklungsplan geplanten Änderung des so genannten „Zentrale-Orte-Konzepts“.
2) Die Stadt Rödermark lehnt die von der/einer Expertenkommission3 („ZORa-Kommission“) erarbeiteten Vorschläge für ein „Zentrale-Orte-Konzept“ in Bezug auf eine mögliche (z.B. geknüpft an überörtlich definierte bzw. vorgeschriebene Kooperationsbedingungen) Herabstufung der Mittelzentren im Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ab.
3) Die Stadt Rödermark fordert die Hessische Landesregierung nachdrücklich dazu auf:
vollumfänglich zu erhalten.
durch überörtlich festgeschriebene „Kooperationsräume“ oder ähnliche Konstrukte oder Maßnahmen zu schwächen.
vorzunehmen bzw. legislativ vorausschauend gänzlich auszuschließen.
erarbeiten und diesen - vor dem parlamentarischen Beratungsgang - einer breitestmöglichen Diskussion zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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